Für Makler sind persönliche Geschäftsbeziehungen besonders wichtig: Über bestehende Kontakte lassen sich schneller Neukunden finden, Beziehungen in die Immobilienwirtschaft können einen entscheidenden Wissensvorsprung hinsichtlich der Marktlage bedeuten. Eine Mitgliedschaft im Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) vereint diese und weitere Vorzüge. Mehr zum ÖVI und wie Sie dem ÖVI beitreten können, erfahren Sie hier.
Makler und Verwalter, Sachverständige und Bauträger – im ÖVI sind seit seiner Gründung 1979 sämtliche Bereiche der österreichischen Immobilienbranche versammelt, um die Interessen der Immobilienwirtschaft auf nationaler und internationaler politischer Ebene zu vertreten. Sie zählt zu den größten, freiwilligen Vereinigungen dieser Art.
Weiters bietet der Verband mit seinem Tochterunternehmen der ÖVI Immobilienakademie verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten für seine Mitglieder sowie eine Zertifizierungsstelle für Immobilienbewerter an. Ziel ist dabei die nachhaltige Qualitätssicherung und ein gesteigertes Ansehen der Mitgliedsunternehmen.
Immobilienmakler können auf verschiedene Art und Weise im Berufsalltag durch den ÖVI Unterstützung erfahren.
Mitglieder können von der Unterstützung des Verbands profitieren, müssen für eine Aufnahme in diese Immobilienmaklervereinigung allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal bestehen folgende Aufnahmekriterien:
Erfüllen Sie die Kriterien, entscheidet der Vorstand darüber, ob Sie für eine ordentliche Mitgliedschaft zugelassen werden. Die Mitgliedschaft ist dann in der Regel zunächst auf zwei Jahre befristet und geht mit folgenden Pflichten einher:
Möchten Sie Mitglied im ÖVI werden, finden Sie alle benötigten Aufnahmeunterlagen sowie den Ehrenkodex und die Statuten auf der Webseite des Verbandes. Das Anmeldeformular füllen Sie aus und schicken es mitsamt den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf des handelsrechtlichen Geschäftsführers, Firmenbuchauszug) per Mail, Post oder Fax an den ÖVI.
Ein Vorstandsmitglied wird sich im Anschluss an Sie wenden und ein Treffen mit Ihnen vereinbaren. Dabei werden Ihre persönliche Motivation, Ihre Fachkompetenz und Professionalität sowie Ihre ethische Grundeinstellung genau unter die Lupe genommen. In einem Besuchsbericht wird schließlich die Empfehlung zur Aufnahme des Antragstellers als neues Mitglied ausgesprochen.
Der Vorstand stimmt letztendlich unter Beratung des Kuratoriums darüber ab, ob Sie als neues Mitglied aufgenommen werden. Insgesamt dauert dieses Aufnahmeprozedere etwa drei Monate.