Die Provisionsobergrenzen sind seit 2010 gesetzlich festgelegt, doch die Höhe kann individuell verhandelt werden. Welche Provisionen können Sie als Makler also bei Kauf- und Mietobjekten verlangen? Und was sollten Sie bei den Auftraggebern und Interessenten beachten?
Alle wichtigen Regelungen über die Provisionshöhe stehen in der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler. Sowohl für Immobilienverkäufe als auch für Mietobjekte zieht der Staat hier ganz klare Obergrenzen.
Beim Immobilienverkauf ist der Kaufpreis des Objekts für die maximale Provisionshöhe ausschlaggebend. Allgemein gilt: Je höher der Preis, desto höher die Provision. Jedoch nimmt der prozentuale Provisionsanteil am Kaufpreis mit dem Immobilienwert ab. So ergeben sich seit der Neuregelung vom 01.09.2010 folgende Obergrenzen für die Courtagen:
Immobilienpreis | Maklerprovision |
bis 36.336,42 Euro | 4 % des Verkaufspreises |
von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro | 1.453,46 Euro |
über 48.448,51 Euro | 3 % des Verkaufspreises |
Bei Mietobjekten geht die Obergrenze der Provision aus dem Mietvertrag hervor. Berechnungsgrundlage ist der monatliche Bruttomietzins - also der Hauptmietzins und die Betriebskosten:
Mietvertrag | Maklerprovision |
unbefristete/auf mehr als drei Jahre befristete Mietverträge | maximal zwei Monatsmietzinsen |
auf maximal drei Jahre befristete Mietverträge | maximal ein Monatsmietzins |
unbefristete Mietverträge (Makler ist zugleich Verwalter der Wohnung) | maximal ein Monatsmietzins |
Verlängerung des Mietvertrags/Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis | Ergänzungsprovision bis zur Höhe des Höchstbetrages für die gesamte Vertragsdauer, maximal ein halber Monatsmietzins |
Untermiete von einzelnen Wohnräumen | maximal ein Monatsmietzins |
Nicht vergessen: Zur Maklerprovision kommen noch 20 Prozent Mehrwertsteuer hinzu.
Hinweis: Provision erst nach rechtmäßigem Kaufabschluss Per Gesetz ist außerdem festgelegt: Die Provision erhält der Makler erst bei dem rechtmäßigen Verkauf des Objekts. Vorschüsse oder Anzahlungen können Sie deshalb nicht einfordern. |
Die Obergrenzen für die Provision sind zwar gesetzlich fixiert, allerdings sind die Provisionshöhen deshalb noch lange nicht in Stein gemeißelt. Natürlich streben Sie als Makler stets die Obergrenze der Provision an, um den Gewinn zu maximieren. Doch Verkäufer und Vermieter können von Fall zu Fall mit Ihnen verhandeln – und versuchen dabei naturgemäß, die Maklerprovision zu senken.
Denn selbstverständlich will der Verkäufer seine Immobilie zu einem möglichst marktgerechten Preis veräußern – ohne große Einbußen durch eine hohe Provision. Ebenso werden Interessenten durch hohe Provisionszahlungen abgeschreckt, die sie zusätzlich zu Kauf- und Nebenkosten aufschlagen müssen.
Hier kommt es maßgeblich auf Ihr Verhandlungsgeschick und die Geschäftstaktik an. Die Courtage muss stets an die Marktlage angepasst werden. Je nach individuellem Objekt kann dabei eine Innen- oder Außenprovision von Vorteil sein.
Makler können auf drei möglichen Wegen an ihre Provision gelangen:
Die Vor- und Nachteile der Innen- und Außenprovision gestalten sich wie folgt:
Vorteile | Nachteile | |
Innenprovision |
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Außenprovision |
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Die Höhe der Maklerprovision ist per Gesetz maßgeblich vom Kauf- und Mietpreis des Objekts abhängig – bleibt allerdings verhandelbar. Auch wer die Provision an Sie zahlen muss, ist nicht eindeutig definiert. Deshalb haben Sie es durch Ihr Verhandlungsgeschick selbst in der Hand, eine Provision zu erzielen, die möglichst an die gesetzliche Obergrenze heranreicht.
Sie können nicht nur durch Ihre Provision entlohnt werden, sondern haben weitere Verdienstmöglichkeiten, beispielsweise durch eine Mehrerlösvereinbarung, die Sie mit Ihren Verkäufern treffen. Das bedeutet: Sollte das Objekt zu einem Preis den Besitzer wechseln, der den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis übertrifft, wird über die Provision hinaus eine Belohnung fällig . Diesen Mehrerlös teilen Sie sich nach einer vorher festgelegten Vertragsvereinbarung mit dem Verkäufer.