Mit Unterzeichnung des Maklervertrags übernehmen Sie als Makler wichtige Aufgaben. Was gehört zu Ihren Rechten und Pflichten? Und was passiert, wenn vertragliche Vereinbarungen nicht erfüllt werden?
Der Maklervertrag spielt eine zentrale Rolle in der Beziehung zwischen Makler und Kunde. Hier werden Aufträge schriftlich festgehalten und alle Konditionen und Vereinbarungen aufgelistet. Diese drei Leistungen gehören in jeden Maklervertrag:
Der Makler gibt dem Auftraggeber Auskunft über die Vertragskonditionen, wie etwa Höhe der Provision, Nebenkosten, Art des Vertrags (Alleinvermittlungsauftrag oder schlichter Maklervertrag), Laufzeiten und Leistungsumfang. Alle mündlich getroffenen Vereinbarungen werden ohne Abweichungen schriftlich im Vertrag festgehalten.
Seit 2014 gehört auch die Widerrufsbelehrung zu den rechtlich verbindlichen Aufgaben. aufgrund des rechtlich verpflichtend ist, ist die. Laut dem österreichischen Verbraucherrechts-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) müssen Makler den Vertragspartner darauf hinweisen, dass dieser innerhalb von 14 Tagen vom Maklervertrag ohne Nennung von wichtigen Gründen zurücktreten kann. Wird ein sofortiger Arbeitsbeginn vom Auftraggeber gewünscht, benötigt der Makler dafür eine schriftliche Bestätigung.
Wenn der Makler eine Doppeltätigkeit ausübt, hat er den Kunden darüber zu informieren, sofern nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese selbstverständlich ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn es sich um ein Maklerunternehmen handelt.
Bei Gewerbeobjekten wird eine Doppeltätigkeit vorausgesetzt. Vertritt der Makler nicht beide Parteien, muss er darauf schriftlich hinweisen.
Mit Abschluss des Vertrags versichert der Makler dem Auftraggeber, dass er sich nach bestem Gewissen um die Vermittlung oder Suche nach einer Immobilie kümmern wird. Laut den österreichischen Standesregeln für Immobilienmakler hat er sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber dem Interessenten Maklerpflichten.
Zu den Pflichten gegenüber dem Auftraggeber gehören:
Zu den Pflichten gegenüber den Interessenten gehören:
Die maximale Höhe der erlaubten Provision ist in Österreich gesetzlich geregelt, erlaubt sind folgende Provisione:
Die Provision darf nicht vor der erfolgreichen Vermittlung eingehoben werden, auch Anzahlungen sind nicht erlaubt. Umgekehrt ist auch eine unentgeltliche Dienstleistung verboten.
Ein Makler, der seine Pflichten nicht erfüllt, kann den Anspruch auf seine Provision verlieren und von den Berufskollegen abgemahnt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er falsche Informationen gibt oder Fotos bearbeitet, ohne darauf hinzuweisen.
Bei Verstößen gegen das Maklergesetz kann es außerdem zu einer Schadenersatzforderung kommen, zum Beispiel wenn die Informationspflicht nicht erfüllt wurde.