Bis vor kurzem konnte sich nahezu jeder mit dem Titel Makler schmücken, inzwischen ist eine Existenzgründung mit einigen Auflagen verbunden. Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Immobilientreuhänder selbstständig, regelmäßig und mit einer Ertragsabsicht ausführen möchten, müssen Sie einen Gewerbeschein beantragen – erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Bevor Sie mit Ihrem Immobilienmaklergewerbe durchstarten können, gilt es, einige Hürden zu nehmen. Es bestehen verschiedene gesetzliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Ihre neue Tätigkeit ausführen zu dürfen.
In § 117 Gewerbeordnung (GewO) ist geregelt, welche Tätigkeitsbereiche das Gewerbe des Immobilientreuhänders umfasst:
Im Detail sind hier für die (möglichen) Tätigkeitsbereiche des Immobilienmaklers die folgenden Aufgaben definiert:
Ein Immobilientreuhänder beziehungsweise Immobilienmakler betreibt ein reglementiertes Gewerbe, das nur mit einer entsprechenden Befähigung ausgeübt werden kann. Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie diese Befähigung anhand eines der folgenden Nachweise belegen:
Eine fachliche Tätigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang: Sie haben Vermittlungsaufträge entgegengenommen sowie abgewickelt und waren auch dazu berechtigt, Vertragserklärungen im Zuge von Vermittlungen entgegenzunehmen. Sie müssen also vor der Gewerbeanmeldung und Selbstständigkeit bereits für einen bestimmten Zeitraum als Immobilienmakler tätig gewesen sein, etwa in einer Festanstellung nach der Ausbildung.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde in dem Ort, den Sie als Standort für Ihr Gewerbe gewählt haben. Diese Behörde kann – je nach Standort – die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder wie beispielsweise in Wien das Magistratische Bezirksamt sein. Bei einigen Behörden sind sogar Online-Gewerbeanmeldungen möglich.
In Ihrem formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde dürfen folgende Angaben auf keinen Fall fehlen:
Darüber hinaus müssen Sie diese Unterlagen und Urkunden vorlegen:
Hinweis: Strafregisterbescheinigung nur in Ausnahmefällen nötig In der Regel benötigen Sie bei der Gewerbeanmeldung keine Strafregisterbescheinigung. Wenn Sie allerdings weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft sind, müssen Sie eine solche Bescheinigung Ihres Herkunfts- oder bisherigen Aufenthaltslandes vorlegen. |
Haben Sie alle benötigten Unterlagen zusammengetragen, können Sie den Antrag auf verschiedenen Wegen an die zuständige Behörde weiterleiten. Das geht persönlich, per Post, Telefax oder via Internet. Die Stadt Wien bietet Ihnen beispielsweise die Möglichkeit, den Antrag unkompliziert mittels Online-Formular einzureichen. Sie können alle persönlichen Daten an Ihrem PC eintragen, die benötigten Unterlagen hochladen und den ausgefüllten Antrag sofort absenden.
Bei reglementierten Gewerben mit Rechtskraftvorbehalt, wie es bei Immobilienmaklern der Fall ist, müssen die Rechtskraft des Bescheides und die Feststellung der individuellen Befähigung abgewartet werden – erst dann können Sie mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.
Liegen der Behörde alle nötigen Unterlagen vor und haben Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann es ganz schnell gehen: Das Gewerbe wird dann innerhalb von drei Monaten in das zentrale Gewerberegister eintragen. Sie erhalten schließlich ein Original des Auszugs aus dem Gewerberegisters und können so erfolgreich in Ihre selbstständige Tätigkeit als Immobilienmakler starten.