So erfolgt eine Gewerbeanmeldung

Wie Sie sich als Makler selbstständig machen

Bis vor kurzem konnte sich nahezu jeder mit dem Titel Makler schmücken, inzwischen ist eine Existenzgründung mit einigen Auflagen verbunden. Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Immobilientreuhänder selbstständig, regelmäßig und mit einer Ertragsabsicht ausführen möchten, müssen Sie einen Gewerbeschein beantragen – erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Wie sind die Tätigkeiten des Immobilientreuhänders definiert?

Bevor Sie mit Ihrem Immobilienmaklergewerbe durchstarten können, gilt es, einige Hürden zu nehmen. Es bestehen verschiedene gesetzliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Ihre neue Tätigkeit ausführen zu dürfen.

In § 117 Gewerbeordnung (GewO) ist geregelt, welche Tätigkeitsbereiche das Gewerbe des Immobilientreuhänders umfasst:

  • Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienmakler
  • Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienverwalter
  • Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Bauträger

Im Detail sind hier für die (möglichen) Tätigkeitsbereiche des Immobilienmaklers die folgenden Aufgaben definiert:

  1. Er vermittelt den Kauf, Verkauf oder Tausch von unbebauten beziehungsweise bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Immobilien (einschließlich der Vermittlung von Nutzungsrechten), ebenso vermittelt er den Kauf, Verkauf oder Tausch von Wohnungen, Geschäftsräumen und Unternehmen.
  2. Zudem ist er für die Vermittlung von Bestandverträgen über Immobilien, eingeschlossen Wohnung, Geschäftsräume und Unternehmen, zuständig.
  3. Er handelt mit Immobilien und sorgt für den Bau von Objekten, die er als Bauherr durch befugte Gewerbetreibende zum Zweck des Weiterverkaufs ausführen lässt.
  4. Er vermittelt die Beteiligungen an Immobilienfonds.
  5. Er sorgt für die Beratung und Betreuung der oben genannten Geschäfte.
  6. Er führt öffentliche Versteigerungen von Liegenschaften, Superädifikaten (Bauwerke auf fremden Grundstücken, die nicht dauerhaft dort bleiben sollen) und Baurechten durch.

Welche Zugangsvoraussetzungen müssen für ein Gewerbe erfüllt sein?

Ein Immobilientreuhänder beziehungsweise Immobilienmakler betreibt ein reglementiertes Gewerbe, das nur mit einer entsprechenden Befähigung ausgeübt werden kann. Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie diese Befähigung anhand eines der folgenden Nachweise belegen:

  1. Zeugnisse, die Ihren erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges sowie zusätzlich eine mindestens einjährige Tätigkeit nachweisen oder
  2. Zeugnisse, die Ihren erfolgreichen Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit nachweisen oder
  3. Zeugnisse, die den Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule und eine mindestens anderthalbjährige Tätigkeit oder den Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule in Kombination mit einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit belegen oder
  4. Zeugnisse, die den Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Schwerpunkt für das angemeldete Gewerbe relevant ist, belegen. Ebenso zählen Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung im Lehrberuf Immobilien- oder Bürokaufmann/-frau. Ergänzend muss eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit nachgewiesen werden.

Eine fachliche Tätigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang: Sie haben Vermittlungsaufträge entgegengenommen sowie abgewickelt und waren auch dazu berechtigt, Vertragserklärungen im Zuge von Vermittlungen entgegenzunehmen. Sie müssen also vor der Gewerbeanmeldung und Selbstständigkeit bereits für einen bestimmten Zeitraum als Immobilienmakler tätig gewesen sein, etwa in einer Festanstellung nach der Ausbildung.

Welche Behörde ist für die Anmeldung zuständig?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der Bezirksverwaltungsbehörde in dem Ort, den Sie als Standort für Ihr Gewerbe gewählt haben. Diese Behörde kann – je nach Standort – die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder wie beispielsweise in Wien das Magistratische Bezirksamt sein. Bei einigen Behörden sind sogar Online-Gewerbeanmeldungen möglich.

So beantragen Sie den Gewerbeschein

In Ihrem formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde dürfen folgende Angaben auf keinen Fall fehlen:

  • die genaue Bezeichnung Ihres Gewerbes
  • der genaue Standort Ihres Gewerbes
  • Ihr Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Sozialversicherungsnummer

Darüber hinaus müssen Sie diese Unterlagen und Urkunden vorlegen:

  • Ihren gültigen Reisepass oder eine Geburtsurkunde; als Drittstaatsangehöriger ein erforderlicher Aufenthaltstitel zur Gewerbeausübung
  • eine Heiratsurkunde, falls Ihr aktueller Name vom Geburtsnamen abweicht
  • eine Meldebestätigung, wenn Ihr Wohnsitz nicht im Inland liegt
  • die oben aufgeführten Befähigungsnachweise wie Studienabschluss, Schul- und Arbeitszeugnisse
  • eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro pro Schadensfall

Hinweis: Strafregisterbescheinigung nur in Ausnahmefällen nötig

In der Regel benötigen Sie bei der Gewerbeanmeldung keine Strafregisterbescheinigung. Wenn Sie allerdings weniger als fünf Jahre in Österreich wohnhaft sind, müssen Sie eine solche Bescheinigung Ihres Herkunfts- oder bisherigen Aufenthaltslandes vorlegen.

Ablauf des Anmeldeverfahrens

Haben Sie alle benötigten Unterlagen zusammengetragen, können Sie den Antrag auf verschiedenen Wegen an die zuständige Behörde weiterleiten. Das geht persönlich, per Post, Telefax oder via Internet. Die Stadt Wien bietet Ihnen beispielsweise die Möglichkeit, den Antrag unkompliziert mittels Online-Formular einzureichen. Sie können alle persönlichen Daten an Ihrem PC eintragen, die benötigten Unterlagen hochladen und den ausgefüllten Antrag sofort absenden.

Bei reglementierten Gewerben mit Rechtskraftvorbehalt, wie es bei Immobilienmaklern der Fall ist, müssen die Rechtskraft des Bescheides und die Feststellung der individuellen Befähigung abgewartet werden – erst dann können Sie mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.

Liegen der Behörde alle nötigen Unterlagen vor und haben Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann es ganz schnell gehen: Das Gewerbe wird dann innerhalb von drei Monaten in das zentrale Gewerberegister eintragen. Sie erhalten schließlich ein Original des Auszugs aus dem Gewerberegisters und können so erfolgreich in Ihre selbstständige Tätigkeit als Immobilienmakler starten.