Die Immobiliencard

Der Berufsausweis für Immobilienmakler

2011 als Pilotprojekt der Wirtschaftskammer Österreich gestartet, hat sich die Immobiliencard als Ausweisdokument für Profis in der Immobilienbranche etabliert. Auf einen Blick können Kunden erkennen, ob sie es mit einem seriösen Spezialisten zu tun haben. Für Makler ist dieses „Gütesiegel“ ein Muss.

Die Immobiliencard dient dazu, autorisierte Makler von den schwarzen Schafen der Branche abzugrenzen.  Anhand der Karte können sich Kunden von der Seriosität eines Maklers überzeugen. Kunden haben damit Die Immobiliencard wird nur an Bauträger, Makler und Verwalter vergeben, die ein gewerbeberechtigtes Unternehmen vertreten.  Auch ihre Mitarbeiter können die Immobiliencard beantragen.

Die Vorteile der Immobiliencard:

  • optische Orientierungshilfe für Kunden
  • Seriositätsgarantie für Kunden
  • Qualitätsmerkmal und Werbemittel für Makler
  • Eindämmung unbefugter Gewerbeausübung
  • kostenlose Ausstellung

So sieht die Immobiliencard aus

Die scheckkartengroße Immobiliencard ist österreichweit identisch aufgebaut. Sie enthält folgende Informationen:

  • Vorname/Name des Karteninhabers
  • Foto des Karteninhabers
  • Position im Unternehmen (Eigentümer, Geschäftsführer oder Mitarbeiter)
  • Name des Unternehmens/Immobilientreuhänders, bei dem der Karteninhaber tätig ist
  • Standort des Unternehmens
  • Firmenbuchungsnummer
  • Immobilientreuhänder-Nummer
  • Gültigkeitsdauer der Immobiliencard
  • Ausbildung des Karteninhabers
  • Mitgliedschaft in Immobilienverbänden
  • Fachgruppe der Wirtschaftskammer

Tipp: Optional kann das Immobilienunternehmen sein Firmenlogo kostenlos aufdrucken lassen.

Die Immobilientreuhänder-ID

Als Sicherheitskriterium erhält jeder Karteninhaber eine Immobilientreuhänder-ID. Alle registrierten Unternehmen und Makler sind im Online-Register gelistet und können anhand der Nummer, des Namens oder des Unternehmens gefunden werden.

Gültigkeitsdauer der Immobiliencard

Ab dem Ausstellungsdatum ist die Immobiliencard zwei Jahre gültig. Ausweise, die 2016 oder 2017 ausgestellt wurden, sind jedoch einheitlich bis zum 31.12.2017 gültig. Anschließend können sie verlängert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer bekommt die Immobiliencard?

Die Voraussetzungen für eine Immobiliencard und die Nutzungsbedingungen sind in Österreich einheitlich festgelegt.

Hat ein Immobilientreuhänder eine Gewerbeberechtigung, kann er eine Immobiliencard anfordern. Eine weitere Voraussetzung ist seine Mitgliedschaft in der Wirtschafskammer Österreich.

Die Mitarbeiter müssen eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Maklerassistent, Verwalterassistent oder Bauträger (nach ON-REGELN 43001–1, 43002-1, 43003) oder eine damit vergleichbare Lehre vorweisen.

Sonderregelungen für Auszubildende

Für Auszubildende in der Immobilienbranche gelten besondere Regeln:

  • Trainee-Karte: Sollte die Mindestausbildung noch nicht abgeschlossen sein, können angehende Immobilienmakler zum Tätigkeitsbeginn im Unternehmen eine Trainee-Karte erhalten. Sie gilt für 18 Monate, in denen die Ausbildung idealerweise abgeschlossen werden sollte. Anschließend wird gegen Vorlage der Prüfungsbescheinigung die Immobiliencard ausgestellt.
  • Lehrlings-Immobiliencard: Lehrlinge, die sich in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann befinden, können eine temporäre Lehrlings-Immobiliencard beantragen. Sie gilt bis zum Ende der Lehrzeit.

Wie läuft die Bestellung der Immobiliencard ab?

  1. Registrierung und Login auf www.immobiliencard.at 
  2. Immobiliencard beantragen für sich und/oder seine Angestellten
  3. Alle notwendigen Unterlagen (Foto, Nachweis über immobilienspezifische Ausbildung, Firmenbuchauszug etc.) hochladen
  4. Antrag absenden

Anschließend prüft die zuständige regionale Fachgruppe des Bundeslandes den Antrag und genehmigt ihn, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Antragsteller erhalten die Immobiliencard üblicherweise innerhalb einer Woche per Post.

Mit der Immobiliencard werben

Inhaber einer Immobiliencard können auch auf ihrer Website mit diesem „Gütesiegel“ werben. Dazu lässt sich ein entsprechender Hinweis online einbinden. Lesen Sie hier nach, wie die Online-Einbindung im Detail funktioniert.

Was passiert nach Ende der Beschäftigung?

Wenn sie das Maklerunternehmen verlassen, müssen Mitarbeiter die Immobiliencard an den Arbeitgeber zurückgeben. Anschließend wird der Ausweis dann an die Fachgruppe weitergeleitet. Sollte der Ex-Mitarbeiter bei einem neuen Unternehmen anheuern, kann er eine neue Immobiliencard beantragen. Die Immobilientreuhänder-ID bleibt die gleiche.