So schützen Sie Ihre Kunden vor Mietnomaden

Welche Schritte Sie dem Vermieter abnehmen können

Jeder Vermieter fürchtet sich vor Mietnomaden. Sind sie einmal im Haus, sind sie nur schwer wieder herauszubekommen und richten mit jedem Monat, den sie mehr in der Mietwohnung verbringen, einen großen finanziellen Schaden an. Wie können Sie als Makler Ihren Auftraggeber vor Mietnomaden schützen?

Was sind Mietnomaden?

Mietnomaden sind Personen, die in eine Wohnung ziehen, ohne die dafür anfallende Miete zu zahlen. Meist bleiben sie so lange in der Wohnung, bis der Vermieter eine Delogierung gerichtlich durchsetzen konnte, und ziehen dann kurz vor dem Delogierungstermin heimlich aus.

Oft lassen sie dabei nicht mehr benötigte Möbel und Unrat zurück. Zusätzlich zu den fehlenden Mieteinnahmen steigern die Kosten für die Entrümpelung und Renovierung den Schaden für den Vermieter.

Die Mietnomaden ziehen in eine neue Mietwohnung, ohne die alten Schulden zu begleichen und meist mit der Absicht, auch für die neue Bleibe nicht zu bezahlen.

Doch nicht jeder Mieter, der nicht zahlt, ist gleich ein Mietnomade. Im Gegenteil sind Mietbetrüger in Österreich noch relativ selten, auch wenn die Zahlen vor allem in Wien steigen. Der häufigste Grund dafür, dass Bewohner dem Vermieter die Miete schuldig bleiben, ist, dass sie sich finanziell überschätzt haben.

Wie können Makler den Vermieter vor Mietnomaden schützen?

Mietnomaden zu erkennen ist gar nicht so einfach. Es gibt sie in jeder gesellschaftlichen Schicht und ihnen ist ihre Zahlungsmoral nicht anzusehen. Auch gibt es in Österreich keine Datenbank für Mietnomaden. Zwar gab es 2012 eine entsprechende Website dazu, diese wurde jedoch nach kurzer Zeit wieder verboten, da sie die Persönlichkeitsrechte verletzte. Aber es gibt noch andere, legale Möglichkeiten, wie sich Vermieter vor Mietnomaden schützen können. Diese sind:

  • Fragebögen bei der Wohnungsbesichtigung ausfüllen lassen

Makler können im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung die potentiellen Interessenten darum bitten, einen Fragebogen auszufüllen. Dabei sind jedoch nur Fragen erlaubt, die für das Mietverhältnis relevant sind. Sie dürfen den potentiellen Mieter zum Beispiel fragen, welches Arbeitsverhältnis er hat, welchen Beruf er ausübt und wie hoch das Nettoeinkommen ist. Persönliche Fragen, wie zum Beispiel zum letzten Wohnsitz, sind nicht erlaubt.

  • Den Mieter um Selbstauskunft bitten

Als Makler können Sie den Interessenten um eine Selbstauskunft oder die Vorlage der letzten Gehaltszettel bitten. Weigert er sich dazu, können Sie dies zum Ausschlusskriterium machen. Zwar bedeutet es nicht, dass er nicht zahlen wird oder zahlungsunfähig ist, aber mit dem Ausschluss gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

Alternativ können Sie Ihrem Auftraggeber mitteilen, dass ein Interessent die Selbstauskunft verweigert hat. So kann dieser selbst entscheiden, ob er ihn trotzdem zum Mieter machen möchte und Sie sind Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen. Häufig verweigern Interessenten die Auskunft schlichtweg deshalb, weil sie allgemein möglichst wenig von sich preisgeben möchten.

  • Prüfung der Bonität des Mieters beim Kreditschutzverband

Die Prüfung der Bonität ist heutzutage Standard bei der Suche nach einem Mieter. Die Auskunft kann beim KSV beantragt werden. Sie enthält Angaben über:

  • Personendaten
  • Anschriften
  • Inkassofälle
  • Negativinformationen von Dritten
  • Insolvenzdaten und
  • einen Risikoindikator, der anhand der vorhandenen Daten die Wahrscheinlichkeit ermittelt, mit der mit Zahlungsunregelmäßigkeiten zu rechnen ist.

Wie können sich Vermieter nach Unterzeichnung des Mietvertrags schützen?

Zwar ist die Aufgabe des Maklers mit der Vermittlung des Rechtsgeschäfts eigentlich erledigt, für zukünftige Geschäfte ist es jedoch ratsam, auch langfristig alles zu unternehmen, um den Kunden vor Mietbetrügern zu schützen.

Eine Maßnahme dazu ist, ihm eine Mietnomadenversicherung nahezulegen. Solche Versicherungen werden von verschiedenen österreichischen Versicherungsunternehmen angeboten. Ein besonderer Service, der einen guten Eindruck macht, ist, dass Sie für den Vermieter verschiedene Angebote einholen und ihm bei der Auswahl der Versicherung beratend zur Seite stehen.

So kann der Schaden durch Mietausfälle begrenzt werden

Wenn Sie sich trotz all dieser Vorsichtsmaßnahmen immer noch nicht sicher sind, ob der Mieter zahlungsfähig ist, können Sie einen befristeten Mietvertrag mit dem Hinweis vorschlagen, dass dieser bei pünktlicher Bezahlung der Miete nach Ablauf der Frist in einen unbefristeten Vertrag übergehen wird.

Diese Vereinbarung gilt aber als rechtlich verpflichtend, das heißt der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Zustimmung des Mieters nicht ein weiteres Mal befristen. Auch muss damit gerechnet werden, dass die Befristung den Mieter abschrecken kann. Nicht, weil er nicht zahlen will, sondern aus Angst, wieder ausziehen zu müssen.

Tipp: Schlussendlich kommt es sehr viel auf das persönliche Gespür des Maklers an, wie Mieter richtig einzuschätzen sind. Auch wenn Sie nicht mehr zu Ihren Kunden gehören, können Sie Vermieter nach einiger Zeit anrufen und fragen, wie zufrieden sie mit dem Mieter sind. So sammeln Sie Erfahrungen und hinterlassen zudem beim Vermieter einen guten Eindruck.