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DAS Wichtel

Kosten

Kaufpreis
€ 1.995.000,00
Provisionshinweis
3% vom Kaufpreis plus 20% MWSt.

Ausstattung

Heizungsart
Etagenheizung
Keller
Ja

Merkmale

Fläche
753 m²
Anzahl Geschosse
4
Baujahr
1900
Nutzfläche
753 m²
Verfügbar ab
sofort
Objektzustand
gut erhalten

Beschreibung

Die gegenständliche Liegenschaft wurde um 1900 erbaut und stellt ein Mittelhaus in der Wichtelgasse dar. Das Gebäude gliedert sich in Souterrain, Hochparterre, drei Obergeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Es besteht im Moment eine Einreichplanung, die Baubewilligung wird in Kürze erwartet.

Das Gebäudeinnere überzeugt durch repräsentatives Entree sowie elegantes Schmiedeeisen/Holzgeländer mit passenden Bodenfliesen.

Grundfläche: ca. 273m²
Nutzfläche: ca. 519m² davon ca. 378m² befristet vermietet, durch die vorliegende Einreichplanung können weitere ca. 234m² Wohnfläche entstehen somit gesamt: ca. 753m².

Lage
In unmittelbarer Nähe befindet sich die Ottakringer und stellt heute das inoffizielle Grätzlzentrum. Zum 175. Geburtstag unterzog sich die Brauerei einem umfassenden Relauch, sodass sie sich von da an als Kultur- und Veranstaltungszentrum präsentiert. Der vormalige Parkplatz wurde zu einem einladendem Park und einem großen Biergarten umgestaltet.

Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist sehr gut. In unmittelbarer Nähe zur Liegenschaft besindet sich die Straßenbahnlinie 2 und die Autobuslinie 10A. In ca. 10 Gehminuten entfernt liegen die U3-Station Ottakrin sowie die Straßenbahnlinien 44,46 und die S45. Die individuelle Verkehrsanbindung ist mit der Anbindung an die Thaliastraße und Maroltingergasse sowie der Sandleitengasse optimal gewährleistet.

Bei Interesse zu weiteren Detailauskünften und Besichtigung freuen wir uns über Ihr Anfrage!

Sonstiges
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischen dem Vermieter und dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht und der Vermittler als Doppelmakler tätig ist.

Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.

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