Linzer Straße 197 zwischen Mitis- und Moosbachergasse, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlicher Verkehr - U4, 52, S-Bahn, befinden sich in fußläufiger Nähe.
Projekt:Auf der 168 m² grosen Mittelparzelle befindet sich ein gepflegtes Jahrhundertwende Haus: bestehend aus 2 Wohnungen (Kat.A) mit insgesamt 97,77 m² einem geräumigen Keller von rund 80 m² und dem Rohdachboden/Aufstockungsmöglichkeit.
Die derzeitige Flächenwidmung: Bauland, gem. Baugebiet, Baukl. III, geschlossen, ermöglicht bei Abbruch/Neubau die Errichtung einer geschätzten Wohnfläche von ca. 600 m². Im Keller war nach der Errichtung des Hauses eine kleine Fabrikation untergebracht - weshalb der Keller mit Gewölbe überdurchschnittlich geräumig erscheint.
Zum gestellten Abbruchsansuchen, liegt bereits eine positive Stellungnahme der MA19 vor. Laut Baupolizei kann daher innerhalb von einigen Wochen mit einer Abbruchbewilligung gerechnet werden.
kann u.a. folgendes entnommen werden: Entlang von Baulinien sind Erker und Bauelemente die der architektonischen Gestaltung der Schauseiten der Gebäude dienen, an Straßen bis zu einer Breite von 16,0 m bis zu einer Ausladung von höchstens 0,6 m, an Straßen von mehr als 16,0 m Breite bis höchstens 0,8 m zulässig.
Bei den zur Errichtung gelangenden Gebäuden darf der höchste Punkt des Daches nicht höher als 4,5 m über der tatsächlich ausgeführten Gebäudehöhe liegen, mit Ausnahme der mit BB4 bezeichneten Flächen. Flachdächer sind nach dem Stand der technischen Wissenschaften zu begrünen, soweit sie nicht solarenergetisch genutzt werden. Technische bzw. der Belichtung dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig.
Die bebaubaren, von Bebauung freibleibenden Grundflächen sind gärtnerisch auszugestalten. Die mit Nebengebäuden bebaute Grundfläche darf höchstens 30 m² je Bauplatz betragen. Die Dächer dieser Nebengebäude sind ab einer Größe von 5 m² entsprechend dem Stand der Technik als begrünte Flachdächer auszubilden, sofern es sich nicht um Wintergärten mit Glasdachkonstruktion handelt. Technische bzw. der Belichtung dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <2.500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap