Durch BAOAB Immobilien kommt in Bestlage von Villach ein attraktives Büro zur Vermietung. Das Büro überzeugt durch seine moderne Ausstattung und durchdachte Raumaufteilung. Es umfasst zwei helle und großzügige Räumlichkeiten, die sich ideal als Arbeits-, Besprechungs- oder Kundenräume nutzen lassen. Dank der klaren Struktur und angenehmen Atmosphäre bietet das Objekt beste Voraussetzungen für produktives Arbeiten und professionelles Auftreten.
Ausstattung & Highlights
• Zwei flexibel nutzbare Büroräume
• Kostenlose Parkplätze direkt vor dem Gebäude
• Hochwertige Infrastruktur in der Umgebung
• Helle Räume mit großzügigen Fensterflächen
• Moderne Ausstattung und sofort betriebsbereit
• Repräsentative Adresse für Kundentermine
• Cafeteria im Gebäudekomplex
Lage & Umgebung
Dieses attraktive Büro befindet sich in zentraler Top-Lage von Villach, einer der dynamischsten Wirtschaftsregionen Kärntens. Die ausgezeichnete Erreichbarkeit, die unmittelbare Nähe zu wichtigen Verkehrsanbindungen sowie die hohe Frequenz an potenziellen Kund:innen machen diesen Standort besonders attraktiv für Dienstleistungsunternehmen, Start-ups oder Beratungsbetriebe.
Nutzungsmöglichkeiten
Ob als Einzel- oder Gemeinschaftsbüro, Praxis, Studio oder Agentur – hier eröffnen sich vielseitige Möglichkeiten für unterschiedlichste Geschäftsideen.
Dank der vorhandenen Infrastruktur kann Ihr Business ohne großen Aufwand sofort starten.
Besonderheiten
Die Kombination aus Lage, kostenfreien Parkmöglichkeiten und komplett vorhandener Infrastruktur macht dieses Büro zu einer seltenen Gelegenheit am Villacher Immobilienmarkt.
Fazit
Ein Büro, das alles bietet: Lage, Ausstattung, Flexibilität und Sichtbarkeit.
Ideal für Unternehmer:innen, die Wert auf ein professionelles Umfeld und beste Rahmenbedingungen legen.
Miete: EUR 600,- (inkl. BK, exkl. HK und Strom) + 20% UST
Kaution: 3 Monatsmieten
Provision: 3 Monatsmieten zzgl. 20% UST.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen bzw. einen unverbindlichen Besichtigungstermin zur Verfügung [Telefonnummer entfernt]).
Der Auftraggeber (Verkäufer / Vermieter) wurde unsererseits bereits über die Informationspflicht gem. §3 EAVG iVm §9 Abs. 1 EAVG aufgeklärt und zur Bekanntgabe der erforderlichen Kennzahlen aufgefordert. Ein Energieausweis bzw. die erforderlichen Werte liegen uns derzeit jedoch noch nicht vor.
Die angegebenen Daten stammen vom Eigentümer/Eigentümervertreter/Verwalter. Sie sind gewissenhaft erhoben worden. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden. Zahlenangaben können gegebenenfalls gerundet sein oder auf Schätzungen beruhen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich.