Ein eigener Platz in der Weinviertler Kellergasse: Dieses
1983 errichtete Presshaus in Immendorf bietet traditionellen Charakter und Raum für persönliche Ideen. Besonders hervorzuheben sind der
trockene Zustand des Presshauses und der
vorhandene Wasseranschluss im Keller.
Die Liegenschaft befindet sich im Bereich
Kellergasse / Griegweg in 2022 Immendorf und umfasst ein
60 m² großes Grundstück.
Das Presshaus
Das massiv errichtete Gebäude verfügt laut Einreichplan über eine
Innenfläche von 18,36 m². Die Innenmaße betragen rund
5,40 × 3,40 Meter, die Außenmaße rund
6,00 × 4,00 Meter.
Das klassische Satteldach und der breite zweiflügelige Eingang unterstreichen den typischen Presshauscharakter. Oberhalb des Presshausraumes befindet sich der im Planschnitt dargestellte Dachraum.
Ob zur Aufbewahrung oder als individuell gestalteter Treffpunkt im Rahmen der zulässigen Nutzung – dieses Objekt spricht Menschen an, die den besonderen Reiz der Weinviertler Kellergassen schätzen.
Die Eckdaten
- Lage: Kellergasse / Griegweg, 2022 Immendorf
- Objekt: Massiv errichtetes Presshaus
- Baujahr: 1983 laut Plan
- Zustand: Presshaus trocken
- Grundstücksfläche: 60 m² laut Grundbuch
- Innenfläche Presshaus: 18,36 m² laut Einreichplan
- Außenmaße Gebäude: ca. 6,00 × 4,00 m laut Plan
- Wasseranschluss: im Keller vorhanden
- Grundstücksnummer: 1117/3
- Katastralgemeinde: 09029 Immendorf
- Einlagezahl: 399
Nebenkosten beim Immobilienkauf:
Grunderwerbsteuer 3,5%
Grundbucheintragungsgebühr 1,1%
Kaufvertragserrichtung und Treuhandschaft nach Tarif
Maklerhonorar 3,6 % inkl.Ust.
Gerne beraten wir Sie auch rund um Ihre individuellen Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei sämtlichen Behördenwegen.
WIR LASSEN SIE GARANTIERT NICHT IM REGEN STEHEN, SOLANGE SIE KEIN DACH ÜBER DEM KOPF HABEN!
UNSERE BITTE AN SIE: Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Immobilienangebot mit täglichen Neuerscheinungen und persönlichem Service. Das erfordert eine professionelle und individuelle Dienstleistung auf hohem Niveau. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer beantworten können.
„Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme gemäß § 5 Z 7 EAVG 2012 besteht für das frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m² keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.“
Die Flächen- und Maßangaben zum Gebäude wurden dem vorliegenden Einreichplan entnommen. Ein Aufmaß des tatsächlichen Bestands ist nicht erfolgt. Nutzungsmöglichkeiten sind mit der zuständigen Behörde abzuklären.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Finanzierung bei diesem oder einem anderen Objekt. Sprechen Sie uns darauf an, wir beraten Sie gerne.
Wir weisen darauf hin, dass wir, mit Ausnahme von Wohnungssuchenden für Mietwohnungen, als DoppelmaklerIn tätig sind. Nähere Informationen zum DoppelmaklerIn auf Anfrage gerne.