Wir freuen uns Ihnen dieses 18.801m² große, ebene, rechteckige Grundstück in Essling an der Grenze zu Groß-Enzersdorf anbieten zu dürfen!
Das Grundstück befindet sich im Grünland und ist als ländliches Gebiet gewidmet, eine kleine Fläche, ca. 1.200m² befindet sich im Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel.
Die Bebauungsbestimmungen zu dem angebotenen Grundstück lauten teilweise BB1 und teilweise BB2 - die Erklärung dazu u.a.
Erklärung ländliche Gebiete:
Das sind Flächen, die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung bestimmt sind. In ländlichen Gebieten dürfen nur Gebäude oder Anlagen errichtet werden, die landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder berufsgärtnerischen Zwecken dienen, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Glashäuser, Wohnhäuser von Landwirtinnen und Landwirten etc.
Erklärung Bebauungsbestimmungen:
Auf den mit BB1 bezeichneten Grundflächen darf die Gebäudehöhe der für die Bewirtschaftung unbedingt erforderlichen Wohngebäude 6,5m nicht überschreiten.
Auf den mit BB2 bezeichneten Grundflächen ist die Errichtung von Wohngebäuden nicht zulässig.
Erklärung Wald- und Wiesengürtel:
Der Wald- und Wiesengürtel ist für die Erholung der Stadtbevölkerung bestimmt. Hier sind nur jene Bauten zulässig, die der Erholung der Allgemeinheit dienen, wie zum Beispiel Ausflugsgasthöfe. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist zulässig.