Willkommen in Ihrem neuen Geschäftslokal im Herzen von Wien!
Dieses beeindruckende Einzelhandelsobjekt in der begehrten Lage des 1. Bezirks bietet Ihnen nicht nur eine großzügige Fläche von 249 m², sondern auch unzählige Möglichkeiten, Ihr Geschäft zum Blühen zu bringen. Mit einer monatlichen Miete von 8.554,00 € ist dies die ideale Gelegenheit für Unternehmer, die sich in einer der pulsierendsten Städte Europas niederlassen möchten.
Die Lage könnte nicht besser sein. 1010 Wien am Stephansplatz ist nicht nur das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum der Stadt, sondern auch ein Magnet für Touristen und Einheimische. Die hervorragende Verkehrsanbindung mit Bus, U-Bahn und Straßenbahn sorgt dafür, dass Ihr Geschäft leicht erreichbar ist und Sie eine Vielzahl von Kunden anziehen können. Zudem sorgt die zusätzliche Laufkundschaft an heimische und Touristen für eine erfolgreiche Kundenfrequenz.
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, sich in einem der begehrtesten Stadtteile Wiens niederzulassen und von der hohen Kaufkraft und der exzellenten Lage zu profitieren.
Starten Sie in eine erfolgreiche Zukunft im Herzen von Wien! Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin ! Machen Sie sich selbst von den unzähligen Möglichkeiten, die Ihnen dieses Geschäftslokal bietet ein Bild Vorort.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse !
WICHTIG - DIESES OBJEKT IST OFFMARKET UND SOLL DAHER OHNE TERMINVEREINBARUNG KEINESFALLS BESUCHT WERDEN ! DIE MITARBEITER SIND DAVON NICHT IN KENNTNIS ! DANKE !
Hinweis: Die angeführten Daten beruhen auf Informationen des Abgebers oder Dritter (z. B. Behörden), sodass für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG) hin. Anfragen können nur mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) beantwortet werden. Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie uns ausdrücklich und gesetzeskonform dazu auffordern.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben (§ 5 Abs. 3 MaklerG). Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf-/Mietanbot). Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss (§ 7 Abs. 1). Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit ihrer Entstehung fällig (§ 10).
Datenschutz: Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung können wir nur schriftliche Anfragen bearbeiten. Wir danken für Ihr Verständnis.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Universität <500m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap