Architektenvilla mit großzügigem Garten im Waldviertel
3900 Schwarzenau
Dieses Altbaujuwel im Herzen vom Waldviertel, in der schönen Marktgemeinde Schwarzenau, imponiert mit seiner einzigartigen architektonischen Bauweise und dem beachtlich großen Garten auf einem rund 1.671 m² Grundstück in schöner Siedlungslage. Hier ist ein erstklassiges und komfortables Wohngefühl auch mit großer Familie garantiert. Drei weitere Grundstücke, unmittelbar angrenzend bzw. gegenüber m…
Prunkvolles Schloß mit Park und Schloßteich
3900 Schwarzenau
Einzigartiges Potential für Hotelprojekt # traumhafte Schloßkapelle für Hochzeiten # SchloßtaverneVerschwenderischer Stuck, beeindruckende Gewölbedecken, elegante Skulpturen und die hauseigene Schloßkapelle verleihen diesem Gebäude seinen einzigartigen Charme!Eckdaten:Nutzfläche: ca. 5.100m²Grundstücksfläche: ca. 92.184m²Das Schloß geht auf das 12. Jahrhundert zurück, wurde im Laufe der Jahrhunder…
Pferdehof
3900 Zwettl/Waidhofen an der Thaya
Bauernhof mit 2 Wohneinheiten, Nebengebäuden, Stallungen und Scheunen.Auf Wunsch gibt es bis zu 10 Hektar landwirtschaftliche Flächen zusätzlich.Erfahren Sie mehr bei einem persönlichen Gespräch.Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Franz Schmudermayer unter [Telefonnummer entfernt].Haben Sie oder einer Ihrer Bekannten eine Immobilie zu verkaufen, dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme…
Vierkanthof mit zwei Wohneinheiten! Ideal für Pferdehaltung!
3900 Nähe Allentsteig
Vierkanthof mit zwei Wohneinheiten im Waldviertel und ideal für Pferdehaltung!Landleben mit Stil!Idyllischer Vierkanthof mit zwei Wohneinheiten und Stallungen für Pferdefreunde.Ein Traum für Pferdeliebhaber wird wahr! Dieser charmante Vierkanthof bietet nicht nur ländliche Idylle, sondern auch ideale Voraussetzungen für die private oder halbprofessionelle Pferdehaltung.Das Anwesen auf einen Blick:…
Baugrund im Siedlungsgebiet "Grenzweg" / Parz.Nr: 798
Grenzweg, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Am Kaibrunnen" / Parz.Nr: 736/14
Am Kaibrunnen, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Am Kaibrunnen" / Parz.Nr: 728/10
Am Kaibrunnen, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Großhaselbach" / Parz.Nr.: 430/2
Großhaselbach, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstückes mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Grenzweg" / Parz.Nr: 801/1
Grenzweg, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Großhaselbach" / Parz.Nr.: 424/2
Großhaselbach, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstückes mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Grenzweg" / Parz.Nr: 799/4
3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Großhaselbach" / Parz.Nr.: 424/3
Großhaselbach, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstückes mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Grenzweg" / Parz.Nr: 794/4
Grenzweg, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Am Kaibrunnen" / Parz.Nr: 728/4
Am Kaibrunnen, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Am Kaibrunnen" / Parz.Nr: 728/11
Am Kaibrunnen, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Grenzweg" / Parz.Nr: 794/3
Grenzweg, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Großhaselbach" / Parz.Nr.: 440/2
Großhaselbach, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstückes mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Großhaselbach" / Parz.Nr.: 440/1
Großhaselbach, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstückes mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Großhaselbach" / Parz.Nr.: 430/3
Großhaselbach, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstückes mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Großhaselbach" / Parz.Nr.: 430/1
Großhaselbach, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstückes mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Großhaselbach" / Parz.Nr.: 427/2
Großhaselbach, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstückes mit dem Bau begonnen werden muss.
Baugrund im Siedlungsgebiet "Grenzweg" / Parz.Nr: 793/1
Grenzweg, 3900 Schwarzenau
Bitte beachten Sie, dass für dieses Grundstück Bauzwang gilt, d.h. dass spätestens 5 Jahre nach dem Kauf des Grundstücks mit dem Bau begonnen werden muss.