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wunderschöne Mietwohnung mit ca. 58,72 m² ++ Mietwohnung direkt am Hauptplatz Knittelfeld ++

Kosten

Gesamtmiete
€ 578,54
Mietpreis/m²
€ 9,85
Miete (Netto)
€ 394,87
Betriebskosten
€ 117,44
Ablöse
€ 1.000,00
Kaution
€ 1.735,62
Kautionshinweis
1.735,62 €

Ausstattung

Zimmer
3
Badezimmer
1
Heizungsart
Fernwärme, Fußbodenheizung
Keller
Ja
Personenaufzug
Ja
Einbauküche
Ja

Merkmale

Fläche
58,72 m²
Etage
2
Letzte Sanierung/Modernisierung
2022
Wohnfläche
58,72 m²
Verfügbar ab
Dezember 2025
Objektzustand
Erstbezug

Energie

HWB (kWh/m²a)
33.9
HWB-Klasse
B
fGEE
0.75
fGEE-Klasse
A

Beschreibung

Zur Vermietung gelangt ab Dezember 2025 eine schöne helle Mietwohnung mit ca. 58,72 m² in Knittelfeld. Das Haus wurde im Jahr 2022 nach Umbau fertiggestellt.

Die Wohnung teilt sich wie folgt auf: Vorraum, möblierte Küche mit Wohn-/Essbereich und Ausgang auf die Loggia, zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer mit Dusche und WC.

Folgende Gegenstände würden gegen eine Ablöse von € 1.000 in der Wohnung bleiben: 2 Schränke im SZ, Schuhschrank, Garderobe & Kasten im Vorraum, Spiegelschrank und drei kleine Möbelstücke im Badezimmer.

Beheizt wird die Liegenschaft mit Fernwärme. Die Übertragung mittels Fußbodenheizung und das Badezimmer verfügt über einen zusätzlichen Handtuchheizkörper. Weiters sind die Schlaf- und Aufenthaltsräume mit innenliegendem Sonnenschutz ausgestattet.

Durch die zentrale Lage erreichen Sie die Geschäfte des alltäglichen Bedarfs in wenigen Gehminuten. Auch Kindergarten, Schule, Busbahnhof, Bahnhof, Ärzte, Bank und vieles mehr befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Kriterien für eine Wohnungsvergabe - Förderung Land Steiermark:

Es handelt sich hierbei um eine vom Land Steiermark geförderte Mietwohnung. Die potentiellen Mieter müssen daher die vom Land vorgegebenen Kriterien erfüllen:

• Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellten Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung

• Das jährliche Familieneinkommen darf bei einer Person € 40.800,-- nicht überschreiten. Dieser Betrag erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahestehende Person um 50%, für jede weitere derartige Person um € 5.400,--.

• Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Krankenhaus <1.000m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <6.500m

Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <500m

Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <2.000m
Bahnhof <1.000m
Flughafen <7.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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