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2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in generalsaniertem Gründerzeithaus ++ KNITTELFELD ++

Kosten

Gesamtmiete
€ 628,12
Mietpreis/m²
€ 12,48
Miete (Netto)
€ 358,58
Betriebskosten
€ 88,04
Kaution
€ 1.884,36
Kautionshinweis
1.884,36 €
Provisionshinweis
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Ausstattung

Zimmer
2
Badezimmer
1
Heizungsart
Zentralheizung, Fernwärme
Balkon
Ja
Balkonfläche
7,68 m²
Keller
Ja
Einbauküche
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1
Art der Stellplätze
Stellplatz

Merkmale

Fläche
50,31 m²
Letzte Sanierung/Modernisierung
2025
Wohnfläche
50,31 m²
Verfügbar ab
Herbst 2025
Objektzustand
Erstbezug

Energie

HWB (kWh/m²a)
77.7
HWB-Klasse
C
fGEE
1.16
fGEE-Klasse
C

Beschreibung

Zur Vermietung gelangt ab Mitte Oktober 2025 eine generalsanierte Mietwohnung mit ca. 50,31 - 52,32 m² in Knittelfeld.

Die Raumaufteilung der Top 1, 4, 7 lautet wie folgt: Vorraum, möblierte Küche mit Wohnbereich und Ausgang auf den Balkon mit Fernblick auf die dahinterliegenden Berge, Schlafzimmer, Badezimmer, separates WC und ein Abstellraum.

Der Wohnung ist ein Parkplatz im Innenhof sowie ein Kellerabteil zugewiesen. Bei Bedarf kann ein 2. Parkplatz um 24,00 € pro Monat zusätzlich angemietet werden. Im Keller gibt es die Möglichkeit zur Anmietung eines Hobby- oder Lagerraums mit ca. 32,79 m².

Highlights: Eichen-Klebeparkett, möblierte Küche mit Geschirrspüler, Badezimmer möbliert, Parkplatz zur Wohnung dazugehörig, Kabelfernsehen über Stadtwerke Judenburg, Zentral-Fernwärmeheizung, Balkon, Holz-Alu-Fenster

Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Besichtigungstermin unter [Telefonnummer entfernt]!

Kriterien für eine Wohnungsvergabe - Förderung Land Steiermark:

Es handelt sich hierbei um eine vom Land Steiermark geförderte Mietwohnung. Die potentiellen Mieter müssen daher die vom Land vorgegebenen Kriterien erfüllen:

• Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellten Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung

• Das jährliche Familieneinkommen darf bei einer Person € 40.800,-- nicht überschreiten. Dieser Betrag erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahestehende Person um 50%, für jede weitere derartige Person um € 5.400,--.

• Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <500m
Krankenhaus <1.500m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.500m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <7.000m

Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <1.000m
Polizei <500m

Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <1.500m
Bahnhof <500m
Flughafen <7.500m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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