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Neue Barrierefreie Wohnung im Grünen

Kosten

Gesamtmiete
€ 658,08
Mietpreis/m²
€ 4,53
Miete (Netto)
€ 502,78
Betriebskosten
€ 61,20
Kautionshinweis
3 Bruttomonatsmieten
Provisionshinweis
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Ausstattung

Zimmer
2
Badezimmer
1
Heizungsart
Fernwärme, Fußbodenheizung
Balkon
Ja
Balkonfläche
11,06 m²
Personenaufzug
Ja
Barrierefrei
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1
Art der Stellplätze
Stellplatz

Merkmale

Fläche
61,2 m²
Etage
1
Baujahr
1864
Letzte Sanierung/Modernisierung
2024
Wohnfläche
61,2 m²
Nutzfläche
61,2 m²
Verfügbar ab
sofort
Objektzustand
Erstbezug

Energie

HWB (kWh/m²a)
34.3
HWB-Klasse
B
fGEE
1.02
fGEE-Klasse
B

Beschreibung

Haus zur Linde:

Es entsteht ein Mehrgenerationenhaus, "Haus Zur Linde" mitten im Dorfviertel!

Es gibt im Haus insgesamt achtzehn Mietwohnungen, von 42 bis 90 m², alle barrierefrei und exklusiv mit Balkon ausgestattet, die höchsten Wohnkomfort bieten: Glasfaserinternet, Fußbodenheizung, Fernwärme, Holz-Alufenster, modernste Fassadendämmung. Die eingerichtete Küche ist mit Siemens-Geräten ausgestattet (Geschirrspüler, Kühlschrank, E-Herd und Backofen). Der Boden in den Wohnräumen besteht aus echtem Eichenholz und passt perfekt zum ländlichen Charakter der Umgebung.

Die 2- Zimmer Mietwohnung hat 62m² mit einer schönen Balkon Aussicht auf Grünblick.

Das Haus verfügt über ein 20 cm dicke Wärmedämmung.

Die Miete umfasst die Betriebskosten und die Umsatzsteuer. Details zu den enthaltenen Betriebskosten finden Sie hier: Link.

Die Kosten für Heizung und Strom werden nach Verbrauch abgerechnet. Die Wohnungen werden über eine Fernwärme geheizt. In der Steiermark beträgt der Preis für Fernwärme etwa 1€ pro Quadratmeter.

Weitere verfügbare Mietwohnungen finden Sie auf https://caredliving.at/zur-linde/

Die Vermietung der geförderten Wohnungen muss vorrangig an begünstigte Personen in Form von unbefristeten Hauptmietverträgen erfolgen.

Als begünstigte Person gilt eine Person,

  • die volljährig ist
  • deren jährliches Einkommen (Familieneinkommen) 40.800,-- Euro nicht überschreitet. Dieser Betrag erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahe stehende Person um 50%, für jede weitere Person um 5.400,-- Euro
  • die sich verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden

die sich verpflichtet, ihre Rechte an einer bisher zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnung binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit gesellschaftlicher Verflechtung besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <5.100m
Klinik <9.525m
Apotheke <5.375m
Krankenhaus <10.000m

Kinder & Schulen
Schule <325m
Kindergarten <5.575m

Nahversorgung
Supermarkt <4.725m
Bäckerei <75m

Sonstige
Bank <225m
Geldautomat <225m
Post <50m
Polizei <5.225m

Verkehr
Bus <50m
Bahnhof <5.025m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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