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Erstbezug 2- Zimmer Mietwohnung in 8190 Miesenbach

Kosten

Gesamtmiete
€ 593,10
Mietpreis/m²
€ 4,53
Miete (Netto)
€ 350,76
Betriebskosten
€ 107,80
Kautionshinweis
3 Bruttomonatsmieten
Provisionshinweis
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Ausstattung

Zimmer
2
Badezimmer
1
Heizungsart
Fernwärme, Fußbodenheizung
Balkon
Ja
Balkonfläche
15,34 m²
Keller
Ja
Personenaufzug
Ja
Barrierefrei
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1
Art der Stellplätze
Stellplatz

Merkmale

Fläche
52,9 m²
Etage
1
Baujahr
1864
Letzte Sanierung/Modernisierung
2024
Wohnfläche
52,9 m²
Nutzfläche
53,9 m²
Verfügbar ab
sofort
Objektzustand
Erstbezug

Energie

HWB (kWh/m²a)
34.3
HWB-Klasse
B
fGEE
1.02
fGEE-Klasse
B

Beschreibung

Die 2-Zimmer-Mietwohnung mit einer Wohnfläche von 53 m² ist südwestlich ausgerichtet und verfügt über zwei Balkone mit schönem Grünblick. Sie befindet sich in einem Mehrgenerationenhaus, dem „Haus Zur Linde“, das zentral im Dorfviertel gelegen ist.

Insgesamt gibt es im "Haus zur Linde" achtzehn barrierefreie Mietwohnungen, die höchsten Wohnkomfort bieten: Glasfaserinternet, Fußbodenheizung, Fernwärme, Holz-Alu-Fenster sowie eine modernste Fassadendämmung.

Die voll ausgestattete Küche enthält Siemens-Geräte (Geschirrspüler, Kühlschrank, E-Herd und Backofen). Der Boden in den Wohnräumen besteht aus echtem Eichenholz und fügt sich harmonisch in den ländlichen Charakter der Umgebung ein.

Die Miete inkludiert die Betriebskosten sowie die Umsatzsteuer. Details zu den enthaltenen Betriebskosten finden Sie hier: [Link einfügen].

Geheizt wird über Fernwärme. Die Kosten für Heizung und Strom werden verbrauchsabhängig abgerechnet.

Vermietungskriterien für geförderte Wohnungen

Die Vermietung der geförderten Wohnungen erfolgt vorrangig an begünstigte Personen im Rahmen von unbefristeten Hauptmietverträgen.

Als begünstigte Person gilt, wer:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,

  • ein jährliches Familieneinkommen von max. 49.600 € nicht überschreitet.
    Dieser Betrag erhöht sich:

    • für die zweite im Haushalt lebende, nahe stehende Person um 50 %,

    • für jede weitere Person um 6.700 €,

  • sich verpflichtet, die geförderte Wohnung regelmäßig zur Befriedigung des eigenen dringenden Wohnbedürfnisses zu nutzen, und

  • sich verpflichtet, eine bisher regelmäßig genutzte Wohnung innerhalb von 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit gesellschaftlicher Verflechtung besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <5.100m
Klinik <9.525m
Apotheke <5.375m
Krankenhaus <10.000m

Kinder & Schulen
Schule <325m
Kindergarten <5.575m

Nahversorgung
Supermarkt <4.725m
Bäckerei <75m

Sonstige
Bank <225m
Geldautomat <225m
Post <50m
Polizei <5.225m

Verkehr
Bus <50m
Bahnhof <5.025m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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