Ein Haus, das seine beste Zeit noch vor sich hat.
Vorweg und ohne Umschweife: Dieses Haus ist in seinem derzeitigen Zustand nicht bewohnbar. Es braucht eine Generalsanierung. Wer einziehen will, ist hier falsch — wer gestalten will, selten so richtig.
Die Lage. Der Pfanghofweg liegt am nordöstlichen Stadtrand von Graz, dort wo Andritz in die Hügellagen von Weinitzen übergeht. Schmale Anrainerstraße, kein Durchzugsverkehr, gewachsene Ein- und Zweifamilienhausbebauung, viel alter Baumbestand. Nach Osten öffnet sich der Blick über Wiesen- und Weingartenhänge — nicht als Momentaufnahme, sondern weil dort nichts steht, was ihn nehmen könnte. Nahversorgung, Straßenbahn und Bus im Andritzer Zentrum, Stadtzentrum in rund 20 bis 25 Autominuten.
Das Haus. Freistehend, errichtet ca. 1957, Ausbau 1983/84 (Baubewilligung Magistrat Graz 1984), über Keller, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß. Grundfläche Erdgeschoß ca. 11,00 × 8,70 m laut Bewilligungsplan, Satteldach mit durchgefärbten Betonziegeln (Dacheindeckung ca. 1984). Die Geschoße sind klar gestapelt, die Kubatur ist ruhig — eine Substanz, an der sich planen lässt. Innen ist die Handschrift der 1980er ablesbar: Holzdecken, Holzvertäfelungen, Fenster mit tiefen Leibungen zum Grünraum.
Drei Außenebenen — der eigentliche Luxus. An der Südseite eine großzügige Holzterrasse, die den Wohnbereich in den Garten hinauszieht: Fläche, die man heute so nicht mehr genehmigt bekäme. Darüber, über der überdachten Veranda, eine zweite begehbare Dachterrasse mit eigener Außenstiege — die Ebene für den Blick nach Osten. Dazu ein Balkon am Zubau, ein verglaster Vorbau als Übergang zwischen innen und außen und ein Flugdach an der Ostseite.
Der Grund. 1.004 m², im Grenzkataster vermessen, annähernd rechteckig, leicht nach Osten ansteigend — die sonnige Seite. Zusammenhängende Gartenfläche mit älterem Baumbestand; die höheren Tannen wurden zur Vorbeugung gegen Sturmschäden bereits ausgelichtet. Zur Straße Steinschlichtmauer mit Sichtschutz und Tor, zwei Zugänge an der Südseite. Voll aufgeschlossen. Widmung Bauland — Reines Wohngebiet, Bebauungsdichte 0,2–0,4. Grundbuch lastenfrei, sofort verbücherungsfähig.
Was zu tun ist — vollständig offengelegt. Wasser- und Sanitärinstallation seit Errichtung nicht erneuert, Komplettsanierung erforderlich. Ölheizung am Ende ihres Lebenszyklus, Tank oberirdisch im Kellerbereich; die bivalente Wärmepumpe ist seit 1995 stillgelegt, Ersatzteile nicht mehr lieferbar — Heizungstausch erforderlich. Elektroinstallation aus ca. 1990, nicht dem heutigen Stand entsprechend. Fenster großteils Holz mit Zweischeiben-Isolierverglasung aus ca. 1990, Erneuerung erforderlich. Nordfassade mit Platten verkleidet — Asbestverdacht, Untersuchung vor Sanierung oder Abbruch erforderlich. Es besteht ein substanzieller Instandhaltungsrückstau; eine Nutzung setzt eine umfassende Generalsanierung voraus.
Abbruch und Neubau im Rahmen der Widmung sind eine gleichwertige Verwertungsvariante. Der Preis ist auf Grundstücksbasis gebildet: Bodenwert nach Fläche und Widmung, abzüglich des Sanierungs- bzw. Abbruchaufwands.
Umfang, Kosten sowie technische und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Sanierung sind ausschließlich durch eigene Sachverständige des Käufers zu beurteilen.