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Andritz: 1.004 m² Bauland in Aussichtslage mit Altbestand

Kosten

Kaufpreis
€ 599.000,00
Provisionshinweis
3.00 % zuzüglich USt.

Merkmale

Fläche
1.004 m²
Grundstücksfläche
1.004 m²

Beschreibung

Die Aussicht ist schon da.

1.004 m² Bauland (Reines Wohngebiet, Bebauungsdichte 0,3–0,4) am Pfanghofweg in Graz-Andritz: ruhige Anrainerstraße, gewachsene Einfamilienhausbebauung, leichte Hanglage — und nach Osten ein offener Blick das Andritzer Becken.

Der Pfanghofweg liegt am nordöstlichen Stadtrand von Graz, dort wo Andritz in die Hügellagen von Weinitzen übergeht. Eine schmale Anrainerstraße, kein Durchzugsverkehr, ringsum gewachsene Ein- und Zweifamilienhäuser, viel alter Baumbestand. Nach Osten öffnet sich der Blick über Wiesen- und Weingartenhänge — nicht als Momentaufnahme, sondern weil dort nichts steht, was ihn nehmen könnte. Östlich und westlich Einfamilienhäuser mit Grundstück, nördlich angrenzend eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Andritz ist kein Zufallsbezirk. Er ist die Adresse für alle, die Graz wollen, ohne in Graz zu stecken: Nahversorgung, Straßenbahn und Busanbindung im Andritzer Zentrum, das Stadtzentrum mit dem Auto in rund 20 bis 25 Minuten. Grundstücke dieser Größe kommen hier selten frei — im Nachbarbezirk Mariatrost stand zuletzt über ein volles Quartal hinweg kein einziges Baugrundstück am Markt.

Der Grund: 1.004 m², im Grenzkataster vermessen, annähernd rechteckig geschnitten, zusammenhängende Gartenfläche mit älterem Baumbestand; die höheren Tannen wurden zur Vorbeugung gegen Sturmschäden bereits ausgelichtet. Zur Straße hin Steinschlichtmauer mit Sichtschutz und Tor, zwei Zugänge an der Südseite (Einfahrt und Gartentor). Voll aufgeschlossen. Grundbuch lastenfrei — sofort verbücherungsfähig, keine Löschungserfordernisse.

Der Bestand: freistehendes Einfamilienhaus, errichtet ca. 1957, Ausbau 1983/84 (Baubewilligung Magistrat Graz 1984), über Keller, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß. Grundfläche Erdgeschoß ca. 11,00 × 8,70 m laut Bewilligungsplan, Satteldach mit durchgefärbten Betonziegeln. Was das Haus auszeichnet, ist sein Verhältnis zum Grundstück: eine großzügige Holzterrasse an der Südseite, darüber eine begehbare Dachterrasse mit eigener Außenstiege als Ebene für den Blick nach Osten, dazu ein Balkon am Zubau, ein verglaster Vorbau und ein Flugdach an der Ostseite. Drei Außenebenen in drei Himmelsrichtungen — der Grund, warum der Bestand hier eine ernsthafte Option und nicht nur Abbruchmasse ist.

Wichtig und eindeutig: Das Gebäude ist in seinem derzeitigen Zustand nicht bewohnbar und weist einen substanziellen Instandhaltungsrückstau auf. Eine Nutzung setzt eine umfassende Generalsanierung voraus. Abbruch und Neubau im Rahmen der Widmung sind eine gleichwertige Verwertungsvariante.

Der Preis ist auf Grundstücksbasis gebildet: Bodenwert nach Fläche und Widmung, abzüglich des Sanierungs- bzw. Abbruchaufwands für den Bestand.

Zwei Wege, beide offen. Wer sanieren will, bekommt Kubatur, Geschoßfläche, drei Außenebenen und eine bestehende Baubewilligung als Ausgangspunkt; Umfang, Kosten sowie technische und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Sanierung sind ausschließlich durch eigene Sachverständige des Käufers zu beurteilen. Wer neu bauen will, bekommt 1.004 m² Bauland WR in erhöhter Aussichtslage, voll aufgeschlossen, mit zwei Zugängen und lastenfreiem Grundbuch; Abbruchkosten, Schadstofferkundung und Entsorgung sind einzukalkulieren.

Für das Objekt liegt kein Energieausweis vor. Das Gebäude ist nicht bewohnbar und wird als Grundstück mit sanierungsbedürftigem Altbestand veräußert. Aussagen zu Sanierbarkeit, Bebaubarkeit, Nutzbarkeit, Flächen und Kubatur sind unverbindliche Einschätzungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Eine Wohnnutzfläche wird nicht angegeben und nicht geschuldet, da kein Naturmaß und keine geprüfte Flächenberechnung vorliegen. Der Kaufgegenstand wird im derzeitigen, besichtigten Zustand übergeben; Zustand und Sanierungsbedarf sind offengelegt und im Kaufpreis berücksichtigt. Jeder Interessent hat den Zustand des Objektes und die baurechtliche Zulässigkeit seines Vorhabens vor Abgabe eines Kaufanbots durch eigene Fachleute zu prüfen.
Sämtliche Angaben nach Auskunft des Eigentümers sowie nach Außenbesichtigung, ohne Gewähr des Maklers (§ 3 Abs. 3 MaklerG). Irrtum, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten.

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