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Traumhafte Wohnung in Graz

Kosten

Gesamtmiete
€ 428,09
Mietpreis/m²
€ 9,51
Kautionshinweis
3BMM
Weitere Kostendetails
Gesamtbelastung 589,50

Ausstattung

Zimmer
2
Einbauküche
Ja
Haustiere erlaubt
Ja

Merkmale

Fläche
45 m²
Etage
4

Beschreibung

Nutzen Sie die Chance und wohnen Sie in einer wunderschönen Mietwohnung in Graz.

Highlights:

Gute Lage
perfekter Grundriss
Niedrige Betriebskosten

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.

Ihre Kontaktdaten werden vertraulich behandelt.

Wir ersuchen um schriftliche Kontaktaufnahme per Email oder Kontaktformular!

Die helle Wohnung befindet sich im 4. Stock ohne Lift, verfügt über eine perfekte Raumaufteilung und hat eine Wohnfläche von in etwa 45m2. Neben einem gut dimensionierten Vorraum, hat die Wohnung ein getrenntes WC- und Badezimmer, ein separates Zimmer und einen geräumigen Wohn-Ess-Bereich.

Die Wohnung wurde vor Kurzem neu renoviert respektive ausgemalen und vor allem die liebevolle und effektive Gestaltungsmöglichkeit sind Highlights dieser Wohnung.

Hauptmietzins Brutto: € 428,09

Betriebs- und Heizkosten Brutto: € 161,41

Zu erwähnen ist, dass in der Gesamtbelastung in der Höhe von € 589,50 die Kosten für Miete und Betriebskosten inkludiert sind. Das Objekt wird mit neuen Infrarotheizpanelen beheizt, wodurch die Stromkosten noch separat zu bezahlen sind.

Genießen Sie privat Sonnenuntergänge und laue Abende in dieser wunderschönen Wohnung und kontaktieren Sie uns noch heute für einen Besichtigungstermin.

Lage
Die Wohnung bedindet sich in guter Lage in Graz in der Josef Huber Gasse.

In unmittelbarer Nähe ist sämtliche Infrastruktur vorhanden.

Sonstiges
Bei diesem Objekt handelt es sich um eine provisionsfreie Immobilie! Es fällt keine Maklerprovision an und ist somit als privat anzusehen bzw. gleichzusetzen.

Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.

Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen.

Für weitere Informationen bzw. für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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