Die finalen Mieten richten sich nach den exakten und flexiblen Flächengestaltungen.
Die Betriebskosten belaufen sich für Steuern, Versicherung,
Müllabfuhr (schwarze Tonne) sowie Winterdienst und Außenanlage Instandhaltung auf ca. 0,27 Cent pro m2/per Monat. Nicht inkludiert in diesem Preis ist Strom, Wasser und Kanal. Dieser wird Nutzerspezifisch abgerechnet.
Info zur Vertragsvergebührung laut WKO:
Bestandverträge über Miet- und Pachtverhältnisse unterliegen allgemein einer Gebühr von 1% des Wertes. Dieser Wert bemisst sich
Zum vertraglich vereinbarten Entgelt zählen alle Leistungen, zu denen sich der Bestandnehmer verpflichtet hat. So fallen in die Bemessungsgrundlage beispielsweise neben dem Bestandzins die Umsatzsteuer, die Betriebskosten für Wasser, Heizung und Müllabfuhr, Verpflichtung zur Versicherung des Bestandobjektes etc. (wiederkehrende Leistungen), aber auch Baukostenbeiträge oder Verpflichtungen zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen (einmalige Leistungen).
Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, sind wiederkehrende Leistungen (wie Miete-, Pacht- und Betriebskosten) mit dem dreifachen Jahreswert anzusetzen, zuzüglich allfälliger Einmalleistungen (z.B. Investitionsablösen).
keine Heizmöglichkeit vorhanden!