Titel:
Ihre private Urlaubsoase: 2-Zimmer-Gartenwohnung mit 40 m² Südgarten – Kaiserebersdorf
Beschreibung:
Wohnen wie im Urlaub, in sehr ruhiger Lage in Wien.
Diese top gepflegte, bezugsfertige Gartenwohnung liegt im Erdgeschoss einer neuwertigen Anlage (Fertigstellung 2017) in Kaiserebersdorf. Herzstück ist der helle, offene Wohn- und Essbereich mit Küche und Theke. Durch die große Glastür treten Sie direkt in den Garten, und Wohnraum und Garten gehen ineinander über. Das ruhige Schlafzimmer hat ebenfalls Blick ins Grüne. Auch an heißen Sommertagen bleibt die Wohnung angenehm kühl.
Ihre private Urlaubsoase
Hier beginnt der Urlaub, sobald Sie die Terrassentür öffnen. Der ca. 40 m² große Südgarten ist mediterran gestaltet: Palmen, helle Steinplatten und üppiges Grün schaffen ein echtes Urlaubsgefühl mitten in Wien. Hecke und Sichtschutz sorgen dafür, dass Sie hier ungestört sind, und die Sonne scheint von morgens bis abends. Ob Kaffee auf der Lounge, ein Glas Wein unter der Markise oder Abende mit Freunden: Dieser Garten fühlt sich an wie ein Stück Süden.
Highlights auf einen Blick
Lage
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.