Das gegenständliche Grundstück mit der Nr. 70/2 umfasst eine Gesamtfläche von 883 m² und ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Höchst als Baufläche–Wohngebiet gewidmet.
Die angegebenen Flächen basieren auf den Daten des Grundbuchsauszuges. Die maximale Baunutzungszahl beträgt 56 und die maximale Geschosszahl liegt bei 3.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die Gemeindestraße Deltastraße.
Das Grundstück war ursprünglich bebaut. Das Gebäude wurde zwischenzeitlich abgerissen.