Das traditionsreiche Restaurant „Fischerstüble“ wurde im Jahr 1959 errichtet und befindet sich in außergewöhnlicher Lage am Eingang der Schwedenschanze in Hard, nur wenige Schritte vom Wasser entfernt. Seit über sechs Jahrzehnten wird das Haus als Familienbetrieb geführt und hat sich in dieser Zeit zu einer bekannten Institution am Bodensee entwickelt. Der Gastronomiebereich verfügt über rund 60 Sitzplätze im Innenbereich sowie über eine großzügige Terrasse mit etwa 100 Sitzplätzen, von der aus sich ein schöner Blick auf das Wasser und den Hafenbereich bietet. Der Außenbereich lässt sich bei Bedarf überdachen und ermöglicht damit auch bei wechselhafter Witterung einen attraktiven Gastronomiebetrieb.
Zur Liegenschaft gehören außerdem ein Wohnhaus mit ca. 120 m² Wohnfläche für den Betreiber sowie ein separates Mitarbeiterhaus, das sich unmittelbar neben dem Restaurant befindet. Das Mitarbeiterhaus ist derzeit renovierungsbedürftig und bietet nach entsprechender Modernisierung zusätzlichen Wohnraum für Personal oder weitere Nutzungsmöglichkeiten. Dank moderner Haustechnik, unter anderem einem Wärmerückgewinnungssystem sowie einer im Jahr 2016 errichteten Photovoltaikanlage, ist ein energieeffizienter Betrieb möglich. Für Gäste stehen ca. 25 PKW-Stellplätze zur Verfügung. Direkt gegenüber am Hafen befinden sich außerdem 4 Bootsliegeplätze für Gäste, während ein weiterer Liegeplatz privat genutzt werden kann. Die Kombination aus langjährig etablierten Gastronomiebetrieb, großzügigem Außenbereich, Betreiber- und Personalwohnungen sowie der unmittelbaren Nähe zum Wasser bietet hervorragende Voraussetzungen für Investoren und Gastronomen. Für Kapitalanleger bietet das Objekt unmittelbare Ertragssicherheit, da derzeit ein aufrechtes Pachtverhältnis mit dem Betreiber bis Ende 2029 besteht.
Superädifikat:
Bei dieser Liegenschaft handelt es sich um ein sogenanntes Superädifikat. Darunter versteht man ein Gebäude, das auf einem Grundstück errichtet wurde, das sich nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers befindet. Veräußert wird somit das Restaurantgebäude inklusive Betreiberhaus, Mitarbeiterhaus sowie der dazugehörigen Infrastruktur, nicht jedoch das Grundstück selbst. Dieses steht im Eigentum der Gemeinde Fußach, mit der ein rechtlich gesicherter Bestandsvertrag (Pachtvertrag) besteht.
Die jährliche Gesamtpacht für Restaurant, Wohnhäuser, Parkflächen sowie Liegeplätze beträgt ca. € 15.000,00 im Jahr. Je nach Nutzungskonzept und zukünftiger vertraglicher Gestaltung können sich daraus abweichende Pachtbeträge ergeben.