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Sonniges Grundstück in malerischer Lage

Kosten

Kaufpreis
€ 229.000,00
Provisionshinweis
3 %, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer = 3,60 % des Kaufpreises
Weitere Kostendetails
EUR 229.000

Merkmale

Fläche
930 m²
Grundstücksfläche
930 m²

Beschreibung

Willkommen bei Bischof Immobilien!

Wir verkaufen ein sonnig gelegenes Baugrundstück in Hanglage im Bergdorf Ebnit mit schönem Ausblick.
Das Grundstück hat eine mehreckige Form und befindet sich nordwestlich des Gasthofes Alpenrose, in der Nähe der Kirche. Es grenzt an ein idyllisches Bächlein.

Flächenausmaß: 930 m², wobei wegen Bachbett im Randbereich, Geh- und Fahrrechte im Randbereich zirka 720 m² effektiv nutzbare Grundstücksfläche verbleiben.
Eine rechtlich gesicherte Zufahrt ist vorhanden.
Widmung: Bau-Wohngebiet (keine Ferienwohnsitz-Widmung)
Gefahrenzonenplan: Gelbe und braune Zone.

Weitere Informationen zum Objekt gerne auf unserer Homepage www.bischofimmo.at bzw. auf
Anfrage per Mail an [E-Mail-Adresse entfernt] oder über das Kontaktfeld des Immobilienportals.

Seit über 30 Jahren unterstützen wir unsere Kunden sehr erfolgreich bei der Immobilienvermittlung in Vorarlberg.
Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen unserer langjährigen und einschlägigen Erfahrung als Immobilienmakler, -treuhänder und Sachverständiger.
Diskretion, Zuverlässigkeit und ein umfassendes Fachwissen kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit.
Mit unserer Expertise schaffen wir für Sie Rendite und mehr Lebensqualität.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Bewertung/Gutachten und den Verkauf Ihrer Immobilie, Energieausweiserstellung sowie hinsichtlich Finanzierungen.
Noch mehr interessante Objekte finden Sie auf www.bischofimmo.at!

Ihr Vorarlberger Immobilien-Experte:
Rainer Bischof, MSc

Bischof Immobilien GmbH
Kreuzgasse 6a, A - 6850 Dornbirn

Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Wir weisen darauf hin, daß wir als Doppelmakler tätig sind.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag.
Der §15 Maklergesetz (besondere Provisionsvereinbarungen) gilt als vereinbart – siehe Kaufnebenkostenübersicht.

Kontaktanfrage an Bischof Immobilien GmbH

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