Einfamilienhaus | sonnig | Entwicklungspotenzial | Mäder
Zum Verkauf steht eine Liegenschaft in attraktiver Wohnlage von Mäder mit einem Einfamilienhaus samt Nebengebäuden auf einem ca. 785 m² großen Grundstück. Die Immobilie bietet sowohl Eigennutzern als auch Investoren und Projektentwicklern vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Das ursprünglich vor 1930 errichtete Wohnhaus wurde 1977/1978 erweitert und verfügt heute über Keller-, Erd- und Obergeschoss sowie einen Dachboden. Ergänzt wird das Angebot durch zwei Garagen, ein großes Rolltor sowie mehrere Nebengebäude – ideal für Handwerker, Gewerbetreibende oder als zusätzlicher Lagerraum.
Ein besonderes Highlight ist das Entwicklungspotenzial der Liegenschaft. Das Grundstück ist teilweise als Bauwohngebiet und teilweise als Freifläche Landwirtschaft gewidmet. Umfangreiche Abklärungen mit der Gemeinde Mäder und der Raumplanungsstelle des Landes Vorarlberg zeigen, dass – unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen und des Bestandsschutzes – Erweiterungen des Bestandsgebäudes sowie zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten grundsätzlich realisierbar sind.
Die Lage überzeugt mit einer hervorragenden Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, öffentliche Verkehrsmittel sowie zahlreiche Freizeitangebote befinden sich in unmittelbarer Nähe. Dank der guten Verkehrsanbindung sind Dornbirn, Feldkirch, die Schweiz und Liechtenstein schnell erreichbar.
Highlights auf einen Blick:
Ca. 785 m² Grundstück
Einfamilienhaus mit Nebengebäuden
Zwei Garagen und großes Rolltor
Teilweise Bauwohngebiet mit attraktivem Entwicklungspotenzial
Geprüfte Erweiterungs- und Bebauungsmöglichkeiten
Ruhige, gefragte Wohnlage in Mäder
Ideal für Familien, Investoren und Projektentwickler
Eine seltene Gelegenheit, Wohnen und Entwicklungspotenzial auf einem attraktiven Grundstück zu vereinen.
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt
Notarkosten: 1,0 % inkl. MwSt
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Grundbuchseintragung: 1,1%
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.