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Großzügiges Panoramagrundstück in Ehrwald!

Kosten

Kaufpreis
€ 890.000,00
Provisionshinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grunderwerbsteuer, Kaufvertrags-, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer zur Verfügung. Die Besichtigung kann nach Vereinbarung mit unserem Mitarbeiter/Beauftragten erfolgen. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die in Höhe von 3% des Gesamtkaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H. von (derzeit) 20 % ist bei Vertragsabschluss fällig und vom Käufer an die „Engel & Völkers Kitzbühel GmbH “, Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH zu zahlen.

Merkmale

Fläche
907 m²
Grundstücksfläche
907 m²

Beschreibung

Wir freuen uns, Ihnen hier eine besondere Gelegenheit in traumhafter Panoramalage von Ehrwald anbieten zu können: ein großzügig bebaubares Panorama-Grundstück in leichter Hanglage mit 360-Grad-Aussicht über Ehrwald und die phantastische Bergwelt des Ehrwalder Beckens!

Das Grundstück unter der Tiroler Zugspitze befindet sich im Bebauungsplan und ist voll erschlossen, jedoch aktuell noch in Freiland gewidmet. Die Flächenwidmumg des örtlichen Raumordnungskonzepts der Gemeinde sieht die Nutzung zu Wohnzwecken vor. Westlich schließen Flächen der Widmungskategorie allg. Mischgebiet an. Nördlich befinden sich Flächen, die als Tourismusgebiet gewidmet sind.

Die Parameter zur vorgesehenen Bebaubarkeit sind bereits im Bebauungsplan Nr.078 festgelegt:

BMD M: 1,00 (Baumassendichte, mindest)

BMD H: 2,00 (Baumassendichte, höchst)

BW 0 TBO (offene Bauweise, Mindestabstand lt. TBO 2018 §6(1))

OG H: 2 (oberirdische Geschoße, höchst, § 62(4))

HG H: § 62(1)

Um die Umwidmung durch die Gemeinde Ehrwald zu erhalten, müsste ein Raumordnungsvertrag zur Gründung des Erstwohnsitzes geschlossen werden. Die Gemeinde wünscht sich idealerweise ein neues Zuhause für Familien. Durch die Größe und leichte Hanglage des Grundstücks, würden sich idealerweise auch zwei Doppelhaushälften eignen.

Video zum Objekt:

https://youtu.be/X_hdfbaA7XY

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