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Mieminger Sonnenplateau - 1,5 Zim-Wohnung mit großer Westterrasse Einziehen, aufatmen, wohlfühlen:

Kosten

Ausstattung

Zimmer
1.5
Badezimmer
1
Heizungsart
Zentralheizung
Terrasse
Ja
Terrassenfläche
37 m²
Keller
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1

Merkmale

Fläche
51 m²
Baujahr
1998
Wohnfläche
51 m²
Verfügbar ab
sofort!

Energie

HWB (kWh/m²a)
139.00
HWB-Klasse
D
fGEE
1.70
fGEE-Klasse
C

Beschreibung

Lust auf Sonne, Natur und Lebensqualität?

Lichtdurchflutete, neu renovierte 51 m2 Wohnung (1,5 Zimmer) mit ca. 37 m² großer Westterrasse in traumhafter Ruhelage am Mieminger Sonnenplateau-Obsteig.
Ideal für Singles, Paare, Ruheständler oder Anleger.

Highlights:
✔ neu renoviert (Küche, Bad, Böden, Terrassenbeläge)
✔ große Westterrasse mit Abendsonne
✔ inkl. Tiefgaragenplatz & Kellerabteil
✔ sofort beziehbar

Betriebskosten (gesamt): € 254,32/Monat

Tipp: Bei Hauptwohnsitznutzung Erwerbsförderung durch Tiroler Wohnbauförderung möglich (€ 27.500,00 Darlehen).

Also gleich anrufen und unser Gespräch kann beginnen: Handy: [Telefonnummer entfernt]
Ihre Gabriele Steinlechner

Rechtlicher Hinweis:
Dieses freibleibende Angebot wird Ihnen von Frau Mag. (FH) Gabriele Steinlechner, welche als Immobilientreuhänderin tätig ist, überreicht. Alle Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche mir vom Eigentümer oder/und von Dritten übermittelt wurden, und sind ohne Gewähr.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben Beteiligter. Diese sind jedoch unverbindlich. Der Preis ist freibleibend und bleibt Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die vorliegenden Informationen sind nur für Ihre eigene Verwendung bestimmt und streng vertraulich zu behandeln (§ 3 Abs. 2 MaklerG). Jede Weitergabe der Geschäftsgelegenheit verpflichtet zu Schadenersatz (§ 3 Abs. 4 MaklerG). Die Provision gilt auch für die Fälle gem. § 15 Abs. 1 MaklerG als vereinbart. Meine Vermittlungstätigkeit erfolgt als Doppelmakler im Interesse für Abgeber und Abnehmer. Eine von mir mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht unverzüglich Widerspruch mit Quellenangabe erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Beiliegend finden Sie die Nebenkostenübersicht und weitere Informationen gem. § 30b KSchG.

Kontaktanfrage an Mag. (FH) Gabriele Steinlechner

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