Zur Veräußerung gelangen drei Grundstücke in Obermieming, am Höhenweg 62.
Laut Grundbuch (noch nicht im Grenzkataster erfasst) hat das Grundstück aktuell eine Fläche von 1.762 m² und ist als Wohngebiet gewidmet.
Diese Fläche soll nun geteilt werden und die daraus entstehenden neuen Grundstücke mit einer Fläche von je rund 600 m² veräußert werden. Die genaue Lage und Größe der geteilten Grundstücke bzw. die Teilung selbst muss noch durchgeführt werden. Der Teilungsplan dient rein der Veranschaulichung der möglichen Teilung und muss noch abgestimmt werden.
Die Teilung soll in enger Abstimmung mit der Gemeinde unter Einhaltung der Bebauungs- und Abstandsregeln erfolgen.
Es gibt derzeit keinen Bebauungsplan, jedoch eine textliche Bebauungsregel, die wie folgt lautet:
• Nutzfläche gem. TROG 2022 max. 300m² …
• Nutzflächendichte max. 0,4 …
• Bauhöhe – max. 2 oberirdische Geschosse …
• Baumassendichte mind. 1,0 ...
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