Ihr neues Eigenheim im Brixental wartet darauf entdeckt zu werden. Widmung: erweitertes Wohngebiet - nicht zweitwohnsitzfähig!
die Gp. 1186/18, auf der sich die Gebäude mit den Adressen Sportplatzweg 12 und 14 befinden, weist die Widmung „Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (TROG 2022) auf. In beiden Gebäuden gibt es keine bewilligten Freizeitwohnsitze.
Nachdem sich im Gebäude Sportplatzweg 12 in Summe acht Wohnungen befinden, ist ein Vermietung von „Ferienwohnungen“ gemäß der Ausnahme nach § 13 Abs. 1 lit. d TROG 2022 nicht möglich. Auch die gewerbliche Privatzimmervermietung kommt nicht in Frage.
Daraus resultiert, dass nur eine Vermietung an einen Hauptwohnsitznehmer bzw. allenfalls eine Vermietung an Saisonale Mitarbeiter örtlicher Tourismusbetriebe möglich ist.
Die ca. 74,00 m² große 3-Zimmer-Wohnung liegt im 1. OG eines Mehrparteienhauses und gliedert sich in folgende Räumlichkeiten:
• Küche
• Badezimmer mit Dusche
• Toilette
• Wohn-/Esszimmer
• Schlafzimmer
• Kinderzimmer
• Vorraum-Garderobe
• 2 Balkone
Highlight der Wohnung sind die beiden Balkone mit Blick in den hübsch angelegten Gemeinschaftsgarten bzw. die umliegenden Berge.
Ein Kellerabteil, welches bislang als Skidepot genutzt wurde, gehört ebenfalls zur Wohnung.