Diese exklusive Villa befindet sich auf einem 1062 m² großen Grundstück in einer sehr ruhigen, sonnigen und zentralen Lage in Westendorf und wurde 2006 fertiggestellt. Auf der über 500 m² Wohn- Nutzfläche mit bis zu 3,20 m hohen Räumen erlebt man luxuriöses Wohnen und Entspannen.
Der Lift im Haus verbindet alle 3 Luxus-Ebenen und dadurch ist die Villa barrierefrei. Die 3 Ebenen unterteilen sich wie folgt:
Untergeschoß (über 200 m² Nutzfläche)
• sehr großer Fitness- und Wellnessbereich
• Ruheraum
• Weinkeller
Erdgeschoß
• großer edler Eingangsbereich (Halle mit über 3 m Höhe) mit edlem Loungebereich
• luxuriöser Wohn- Essbereich mit Zugang zur Terrasse und zum Garten
• elegante weiße Landhausküche
• Masterbedroom mit Ankleide und anschließendem Badezimmer
• von der Garage gelangt man direkt über eine große Ankleide und ein weiteres
Badezimmer ins Haus.
• Büro
• offener Kamin
Obergeschoß
• großer eleganter ca. 3 m hoher Vorraum
• 2 große Schlafzimmer mit Eingangsbereich und Bad en suite
• kleine Küche in einem der beiden Schlafzimmer
• weiteres Zimmer
• Terrasse
• Kachelofen
Lagebeschreibung
Westendorf befindet sich im Brixental auf ca. 800 Höhenmeter und ist ein traumhafter Ort für Sport und Entspannung im Sommer wie im Winter.
Die 18-Loch Golfanlage liegt nur unweit vom Dorfzentrum entfernt und ist sehr schön angelegt.
Entfernungen von Westendorf:
• Hopfgarten ca. 9 min
• Kitzbühel ca. 16 min.
• Kufstein ca. 28 min.
• München ca. 1 h 24 min.
• Innsbruck ca. 58 min.
Sonstiges
Alle Angaben und Daten wurden mit äußerster Sorgfalt erstellt, beruhen jedoch auf Informationen des Auftraggebers auf Verkäuferseite. Frank Pfeiffer Immobilien übernimmt für deren Richtigkeit keine Haftung. Änderungen bleiben vorbehalten. Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung, die Sie nach Ihrer schriftlichen Kontaktanfrage von Immobilienscout erhalten.
Der Auftraggeber auf Käuferseite (Interessent) verpflichtet sich, alle Angebote und Nachweise des Maklers streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Dritte sind auch Familienangehörige, Gesellschafter und/oder Vertreter oder Vertretungsorgane des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen. Gibt der Auftraggeber das Angebot bzw. den Nachweis an einen Dritten weiter und schließt dieser das nachgewiesene Geschäft ab, so schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Provision.