Hinweis gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012): Trotz Aufklärung des Eigentümers/Verkäufers über die, seit 1.1.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, liegt uns der Energieausweis der Immobilie noch nicht vor. Aus diesem Grund gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewährung oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz des angebotenen Objekts.