Das 750 m² große Grundstück in Hanglage, überzeugt durch seine traumhafte Aussicht und ist als Bauland gewidmet. Die Bebauung ist grundsätzlich für ein Ein- oder Zweifamilienhaus vorgesehen. Zulässig sind maximal zwei oberirdische Geschosse, eine Gesamtnutzfläche von bis zu 200 m² sowie eine Nutzflächendichte von 0,4.
Die Zufahrt zum Grundstück ist über bestehende Dienstbarkeiten gesichert. Ebenso bestehen entsprechende Dienstbarkeiten für die Wasserleitungen. Das Grundstück wurde bereits vermessen und ist im Grenzkataster eingetragen. Die konkrete Bebauung richtet sich nach den geltenden raumordnungs- und baurechtlichen Bestimmungen.