Es handelt sich um ein attraktives Anlageobjekt in einer Wohngegend mit bestehendem lebenslangen Wohnungsgebrauchsrecht – ideal für Kapitalanleger.
(Ein lebenslanges Wohnrecht bedeutet, dass die Person, der dieses Wohnrecht eingeräumt wurde, bis an ihr Lebensende in einer Immobilie mietfrei wohnen bleiben darf, nur mehr die Betriebskosten zahlen muss und einseitig durch den Eigentümer nicht gekündigt werden kann. Nach Ableben dieser
Person kann die Immobilie selber genutzt werden)
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