Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss in der Grillparzerstraße 12 und orientiert sich Richtung Westen und Osten. Der Balkon orientiert sich zum ruhigen Innenhof.
Die Wohnung orientiert sich mit den Aufenthaltsräumen (Küche und Wohnzimmer) grundsätzlich nach Osten. Die Wohnung verfügt über einen Vorraum, ein Badezimmer mit Toilette und eine zum Balkon hin öffenbare Tür, ein Richtung Westen orientiertes Schlafzimmer, einen Wohnraum mit Fenster zum Innenhof sowie eine Küche mit Zugang zum Balkon. Der Balkon ist nach Osten in Richtung des Innenhofes orientiert. Der abgebildete Plan entspricht mit Ausnahme des Badzimmers dem derzeitigen Bau- und Ausführungszustand der Wohnung. Das Bad befindet sich anstelle von WC und Vorraum lt. Grundriss.
Es gibt KEINEN Lift im Haus.
Die Wohnnutzfläche beträgt rund 52 m². Die Räume haben eine (lichte) Raumhöhe von rund 3,09 m. Weiters ist noch ein Kellerabteil mit rund 8,50 m² als Zubehör zugeordnet.
Das Gebäude verfügt über 18 Wohneinheiten (lt. Grundbuch).
Die gegenständliche Wohnung ist derzeit unbefristet vermietet. Die Mieterin, geboren 1950, zahlt aktuell eine Miete (monatliche Gesamtmiete) in Höhe von rund EUR 165,- brutto p.m.
Die monatlichen Bewirtschaftungskosten inkludieren die Betriebskosten, die Wasser- und Kanalverbrauchsgebühren sowie die Instandhaltungsrücklage, jedoch keine Heizkosten und belaufen sich derzeit auf:
monatliche Bewirtschaftungskosten: EUR 000.141,17 brutto (laut Vorschreibung vom 01.01.2026)
Stand der Rücklage per 31.12.2025: EUR 52.116,08 (gesamtes Objekt)
Zu den aktuellen Heizkosten liegen derzeit noch keine näheren Informationen vor. Diese werden von der Mieterin direkt an den Energieversorger bezahlt. In der Wohnung befindet sich eine Gastherme samt Boiler. Die Wohnung wird mittels Gastherme über Radiatoren beheizt. Die Therme befindet sich im Wohnbereich in einem Kasten. Es gibt einen Boiler für Warmwasser, der in der abgehängten Decke über dem Eingangsbereich verbaut ist.
Das Gebäude wurde im Jahr 1905 errichtet und unterliegt dies somit dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG). Aufgrund der Lage im Stadtteil Dreiheiligen ist die Vereinbarung über einen Lagezuschlag bei einer künftigen Neuvermietung voraussichtlich nicht möglich (sogenanntes "Gründerzeitviertel") gemäß § 16 Abs. (4) MRG in Verbindung mit § 2 Abs. 3. (3) Richtwertgesetz.
Ein gültiger Energieausweis aus dem Jahr 2020 liegt vor: HWB 142 kWh/m²a
Die Elektrik in der Wohnung sollte im Falle einer Neuvermietung aufgrund der Elektrotechnikverordnung jedenfalls auf den aktuellen technischen Standard gebracht werden. Die Eigentümerin leistet dahingehend keinerlei Gewähr.
Das Gebäude steht derzeit nicht unter Denkmalschutz. Laut Auskunft des Bundesdenkmalamtes vom 30.11.2021 ist es im Denkmalverzeichnis mit dem Vermerk "Denkmalschutz prüfen" eingetragen.
Die Fam. Gallop Immobilientreuhand GmbH ist von der grundbücherlichen Eigentümerin der Wohnung exklusiv mit der Vermittlung des Verkaufes beauftragt worden. Die Provision für den/die Käufer(in) beträgt 3% des vereinbarten Kaufpreises, zzgl. 20% USt. und ist diese bei Annahme des Kaufanbotes durch den Verkäufer binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Die weiteren Nebenkosten für den Käufer:
Kaufvertragserrichtung und treuhändische Abwicklung
rechtsfreundliche Beratung
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren (für Eigentum bzw. Pfandrecht)
Barauslagen, Kosten für Beglaubigungen, etc.
Die Möglichkeit zur Abgabe eines schriftlichen Kaufanbotes erfolgt freibleibend und unverbindlich. Bei konkretem Interesse stellt die Maklerin das vorbereitete Kaufanbot zur Verfügung.
Die Eigentümerin/Verkäuferin bzw. Maklerin haften nicht für die Größe, das Ausmaß, den Zustand, die Verwendbarkeit, die Verwertbarkeit und/oder irgendeine sonstige besondere (bauliche/technische) Eigenschaft des Vertragsgegenstandes. Das Wohnungseigentum auf der Liegenschaft weist Mängel auf, die Liegenschaft verfügt bspw. über keine Stellplätze, obwohl diese laut Grundbuch dargestellt sind. Die Verkäuferin haftet nur für die Geldlastenfreiheit und erklärt sie, dass ihr keinerlei außerbücherliche Lasten bekannt sind.
Die Wohnung wird – mit Ausnahme des unbefristeten Bestandsverhältnisses - (geld)lastenfrei übergeben. Das Bestandverhältnis ist zu übernehmen. In der Wohnung sind mit Ausnahme des Wohnsitzes der Mieterin keine weiteren Wohnsitze gemeldet.