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FLEXIBLES GESCHÄFTSRAUMANGEBOT IN MÜHLAU

Kosten

Gesamtmiete
€ 2.059,20
Mietpreis/m²
€ 13,20
Miete (Netto)
€ 2.059,20
Betriebskosten
€ 458,00
Heizkosten
€ 175,00
Kautionshinweis
9.700,--
Provisionshinweis
lt. Immobilienmaklerverordnung
Summe USt.
€ 411,84
Weitere Kostendetails
Heizkosten sind geschätzt und verhandelbar (der Vormieter hatte keine Heizkosten) 93,77 Nettomiete Autoabstellplatz optional

Ausstattung

Räume
2.5

Merkmale

Fläche
156 m²
Baujahr
1974
Bürofläche
156 m²
Verfügbar ab
sofort
Objektzustand
gut erhalten

Energie

HWB (kWh/m²a)
79.6
HWB-Klasse
C
fGEE
1.11
fGEE-Klasse
C

Beschreibung

Diese attraktive Gewerbefläche bietet eine gute Gelegenheit, Ihr Unternehmen im Bereich Gewerbegebiet Mühlau, direkt an der Hallerstraße zu etablieren. Die Lage garantiert eine hohe Sichtbarkeit, was für Ihre Geschäftstätigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Darüber hinaus bietet die unmittelbare Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Parkmöglichkeiten in der Kurzparkzone eine optimale Erreichbarkeit für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter.

Mit einer Gesamtfläche von 156 Quadratmetern ist dieses Geschäftslokal perfekt für eine Vielzahl von Unternehmen geeignet. Die vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten sind für verschiedene Branchen wie Einzelhandel, Büros und Dienstleister perfekt geeignet. Die großzügigen Glasflächen entlang der Straßenseite ermöglichen es Ihnen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf ansprechende Weise zu präsentieren.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihr Unternehmen, an diesem stark frequentierten Standort, zu positionieren.

Optional steht zum Mieten ein Autoabstellplatz im Hof zur Verfügung.

Kontaktieren Sie mich noch heute für weitere Informationen und eine Besichtigung.

Ich freue mich darauf, Sie bei der Verwirklichung Ihrer geschäftlichen Ziele zu unterstützen!

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail) bearbeitet bzw. Unterlagen weitergeleitet werden können.
Die Angaben erfolgen auf Basis der Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind ohne Gewähr.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Die Vermittlerin ist als Doppelmaklerin tätig. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

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