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Sehr schönes Penthouse im Zentrum Kaprun

Kosten

Ausstattung

Zimmer
3
Anzahl Schlafzimmer
2
Badezimmer
2
Balkon
Ja
Personenaufzug
Ja
Einbauküche
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1
Art der Stellplätze
Kellergarage
Wunderschönes Penthouse mit 2 Schlafzimmer und 2 Badezimmer
RESORT
¦ Sauna-/Wellnessbereich
¦ Waschraum und Skikeller
¦ Skibus-Haltestelle unmittelbar vor der Haustür
¦ Tiefgarage
¦ Ruhige Lage, Zentrum zu Fuß erreichbar
¦ Gute Restaurants in unmittelbarer Näh

Es handelt sich nicht um einen Zweitwohnssitz was bedeutet das Vermietung verpflichtet ist.
Um die Vermietung brauchen Sie sich, als Anleger, nicht kümmern. Das übernimmt die VAYA Group für Sie.
Auch die Betreuung und Verwaltung wird von VAYA Group übernommen. VAYA Group kümmert sich permanent um alle Arbeiten, die in und rund um Ihren Besitz anfallen und sorgt dafür, dass Ihr
Apartment/Studio stets optimal betreut wird und gut in Schuss bleibt. Ein sorgloser Immobilienbesitz
wird Ihnen somit voll und ganz gewährleistet

Merkmale

Fläche
79 m²
Baujahr
2008
Letzte Sanierung/Modernisierung
2018
Nutzfläche
79 m²
Verfügbar ab
sofort
Objektzustand
neuwertig

Beschreibung

Wunderschönes Penthouse mit 3 Zimmern und 79 m² Wohnfläche in Kaprun, Nikolaus Gassnerstrasse 27. Diese Immobilie aus dem Jahr 2008, die zuletzt 2018 modernisiert wurde, befindet sich in neuwertigem Zustand und ist sofort verfügbar. Das Penthouse verfügt über einen Balkon und einen Tiefgaragenstellplatz. Die ruhige Lage ermöglicht es, das Zentrum zu Fuß zu erreichen, und die Skibus-Haltestelle befindet sich direkt vor der Haustür.

Die vollständig eingerichtete Wohnung bietet 2 Schlafzimmer und 2 Badezimmer, wovon eines mit einer Badewanne ausgestattet ist. Zur Ausstattung gehört außerdem eine Einbauküche und ein Aufzug im Gebäude. Das VAYA Kaprun Resort verfügt über einen Sauna-/Wellnessbereich, einen Waschraum und einen Skikeller. Als Eigentümer:in profitieren Sie von der kompletten Betreuung und Verwaltung durch die VAYA Group, die sich um alle anfallenden Arbeiten kümmert. Zu beachten ist, dass eine Vermietungspflicht besteht, da es sich nicht um einen Zweitwohnsitz handelt.

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