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Aussicht, Aussicht, Aussicht! Investment zur touristischen Vermietung!

Kosten

Kaufpreis
€ 580.000,00
Betriebskosten
€ 1.540,00
Provisionshinweis
3 % + 20 % MwSt. vom Kaufpreis

Ausstattung

Zimmer
4
Anzahl Schlafzimmer
3
Badezimmer
3
Heizungsart
Zentralheizung, Fernwärme
Balkon
Ja
Keller
Ja
Personenaufzug
Ja
Einbauküche
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
2
Art der Stellplätze
Parkdeck
Offener Wohn-/Essbereich
3 Schlafzimmer jeweils mit Badezimmer en Suite & Zugang zu Balkon oder Terrasse
Dachterrasse ca. 123 m²
Balkon ca. 28 m²
Kellerabteil
Doppelstellplatz in der Tiefgarage

Merkmale

Fläche
108 m²
Etage
6
Baujahr
2007
Wohnfläche
108 m²
Nutzfläche
112 m²
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Objektzustand
neuwertig

Energie

HWB (kWh/m²a)
45
HWB-Klasse
B

Beschreibung

Aussicht 1: von oben in den Wasserfall!
Aussicht 2: bis zum Kirchturm von Bad Hofgastein!
Aussicht 3: nach Süden zur Bergstation von Sportgastein!

Natürlich können Sie neben Balkon und Terrasse auch unter Dach wohnen, auf 108 Quadratmetern können Sie sich - bzw. Ihre Gäste - über ebenso großzügigen Urlaub freuen. Mittelpunkt der Wohnung ist der geräumige Wohn-/Essbereich mit integrierter Küche, Zugang zur riesigen Terrasse und zum Balkon. Das Hauptschlafzimmer verfügt ebenfalls über Terrassenzugang sowie ein Tageslicht-Badezimmer mit Wanne und Dusche. Ein weiteres Doppelzimmer ebenfalls mit Bad en Suite und Balkonzugang als auch ein Zweibettzimmer mit Bad en Suite und Balkonzugang sind gegeben.

Im Haus befindet sich ein adrettes Kaffeehaus mit Panoramaterrasse sowie ein ansprechender Wellnessbereich mit einem sehenswerten Indoor Pool mit anschließender Liegewiese für den Sommer. Skiraum bzw. Abstellraum für Sportgeräte ist vorhanden.

Der Wohnung sind ein Doppelstellplatz in der Tiefgarage wie ein Kellerabteil zugeordnet.

Das Haus befindet sich rund 50 m von der Talstation, der Skibus zu den anderen Skigebieten im Tal stoppt vor der Haustüre.

Diese Wohnung muss als Investment zur Vermietung an Feriengäste - durch den Betreiber des gesamten Hauses - genutzt werden. Ein Zweitwohnsitz ist nicht begründbar!

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