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3-ZIMMER-HAUSETAGE MIT SONNENTERRASSE + BALKON

Kosten

Gesamtmiete
€ 1.380,00
Mietpreis/m²
€ 15,86
Miete (Netto)
€ 1.120,00
Betriebskosten
€ 260,00
Kaution
€ 3.500,00
Kautionshinweis
3.500,00 €
Provisionshinweis
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Weitere Kostendetails
Heizkosten und Warmwasseraufbereitung in Akontozahlung inkludiert

Ausstattung

Zimmer
3
Badezimmer
1
Heizungsart
Zentralheizung, Fußbodenheizung
Balkon
Ja
Einbauküche
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1
Art der Stellplätze
Garage

Merkmale

Fläche
87 m²
Anzahl Geschosse
3
Wohnfläche
87 m²
Verfügbar ab
ab August 2025

Energie

HWB (kWh/m²a)
35
HWB-Klasse
B

Beschreibung

LAGE
  • gut erreichbare Lage im Gemeindegebiet Golling, im Ortsteil Torren, ca. 30 km südlich von Salzburg
  • örtliche Infrastruktur (Bäcker, Geschäfte, Bank, usw.) im Ortszentrum von Golling vorhanden
  • S-Bahn-Haltestelle ca. 15 Gehminuten entfernt
  • Naherholungsgebiet Bluntautal mit weitläufigen Wiesen- und Waldflächen in geringer Entfernung
WOHNHAUS
  • im Jahr 2011 grundlegend und hochwertig renoviertes Wohnhaus mit insgesamt 4 Wohneinheiten
  • Fußbodenheizung auf Erdgasbasis in allen Wohnungen
  • allgemeiner Wäschetrockenraum samt eigenem Waschmaschinenanschluss für jede Wohnung
  • TV-Empfang über Kabel TV
  • HWB: 35 kWh/m²a
WOHNUNG
  • großzügige Hausetage im 1. Obergeschoss mit ca. 87 m² Wohnfläche, zuzüglich Balkon und großer Sonnenterrasse zur Alleinnutzung
  • helle, lichtdurchflutete Räume durch große Fensterflächen (Rollläden bei allen Wohn- und Schlafräumen vorhanden)
  • Wohn- und Schlafräume mit pflegeleichtem Laminat ausgestattet
  • Fußbodenheizung in der gesamten Wohnung
  • Badezimmer mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, WC und Fenster
  • modern eingerichtete Küchenzeile inkl. Geschirrspüler
  • zugeordneter Kellerraum
  • PKW-Einzelgarage
  • weitere PKW Stellplätze vor dem Haus
MIETKONDITIONEN
  • monatlicher Mietzins inkl. Ust: € 1.120,00
  • Betriebs-/Heizkostenakontozahlung: € 260,00
  • Kaution: € 3.500,00
MIETBEGINN / MIETDAUER
  • ab August 2025
  • der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen, mieterseits besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag nach Ablauf 1 Jahres vorzeitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen (§ 29 (2) Mietrechtsgesetz)

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