Eigener Brunnen ist zu errichten, aufgeschlossen mit Kanal, Straße und
Glasfaseranschlussmöglichkeit.
Es gibt keinen Bebauungsplan für das Grundstück. Die Aufschließungsgebühren für den Kanal wurden bereits bezahlt und der Anschluss liegt in der Zufahrtstraße. Die Aufschließungskosten für die Straße wurden zu 50% bereits bezahlt.
Es besteht KEIN Bauzwang.