Ein ausbaufähiges Dachgeschoss mit Baubewilligung für rund 92 m², Balkon und Liftanbau, dazu ein Kellerabteil – in einem Salzburger Stadthaus mit Altbau-Charme. Der Traum vom eigenen Penthouse ist umgehend realisierbar. Elisabeth-Vorstadt, nahe der Salzach. Direkt vom Eigentümer, provisionsfrei.
Ganz oben in einem Salzburger Stadthaus wartet ein Dachgeschoss darauf, ausgebaut zu werden – die Baubewilligung dafür liegt bereits vor. Bewilligt sind rund 92 Quadratmeter Wohnfläche, ein Balkon und der Anbau eines Lifts; die Planung stammt von einem Salzburger Architekten. Wer sich den Traum von der eigenen Penthouse-Wohnung erfüllen möchte, kann damit umgehend beginnen, ganz ohne Behördenvorlauf.
Das bewilligte Raumprogramm sieht eine Wohnküche mit knapp 43 Quadratmetern zur Südseite vor, ein Schlafzimmer mit 19 und ein Bad mit gut 14 Quadratmetern, dazu ein separates WC, einen Vorraum, einen Abstellraum und den Balkon. Wer anders plant, hat mit der Bewilligung eine belastbare Grundlage für die eigene Gestaltung.
Das Ausbaurecht ist im Wohnungseigentumsvertrag gesichert: Eine weitere Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist nicht nötig, eine Pflicht zum Ausbau gibt es nicht. Ein eigener Kellerabstellraum mit 13,73 Quadratmetern gehört ebenfalls dazu.
Ob Sie selbst ausbauen oder als Bauträger planen: Das Stadthaus mit Altbau-Charme liegt in der Elisabeth-Vorstadt, wenige Schritte von der Salzach. Einzelheiten zu Bewilligung und Wohnungseigentumsvertrag stellen wir Ihnen gern persönlich vor.
Hinweis zu den Bildern: Die mit „Visualisierung des bewilligten Ausbaus – unverbindlich“ gekennzeichneten Ansichten sind auf Basis der Bewilligung erstellt und können im Detail von den bewilligten Plänen abweichen; Einrichtung und Ausstattung sind beispielhaft. Der Grundriss ist schematisch.
Sie kaufen direkt vom Eigentümer, eine Käuferprovision fällt nicht an. Der Kaufpreis gilt mit Stand September 2026, inklusive Kellerabteil und Balkon laut Planung. Besichtigungen vereinbaren wir gern persönlich: Georg Landinger, Tel. [Telefonnummer entfernt].
Alle Angaben ohne Gewähr; Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Flächen laut Nutzwertgutachten vom 20.05.2026, Raumprogramm und Bausubstanz laut bewilligter Einreichplanung vom 21.09.2022, Grundriss schematisch. Maßgeblich ist allein der Kaufvertrag.