Das Geschäftslokal ist aktuell noch in renovierungsbedürftigem bzw. teilrenoviertem Zustand, demnächst werden die Arbeiten darin fortgesetzt. Noch können Wünsche des neuen Mieters bei der Adaptierung der Räume berücksichtigt werden.
Das Mietobjekt wird als Edelrohbau übergeben. Den Endausbau muss der Mieter in Eigenregie durchführen. Eine behördliche Betriebsanlagengenehmigung für den Betrieb ist ebenfalls vom Mieter selbst zu beantragen.
Ob ein ansprechendes Geschäftslokal oder ein Café/Bistro oder Ähnliches, vieles ist machbar.
Mietbeginn: nach Absprache
Bezug: nach Abschluss der Baumaßnahmen, ein genauer Termin ist derzeit noch nicht absehbar
Mietdauer: ein befristeter langfristiger Bestandsvertrag wird angeboten
Besichtigung: nach telefonischer Vereinbarung
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.