Sollte es zu einem rechtskräftigen Mietvertrag auf Ihr angefragtes Mietwohnobjekt kommen, so wird dem Mieter gem. § 17a Abs 1 und 3 MaklerG genannter Ausschlussgrund keine Provision in Rechnung gestellt. Sollten Sie unser Unternehmen als erster Auftraggeber beauftragt haben und kein gem. § 17a Abs 1 und 3 MaklerG genannter Ausschlussgrund vorliegen, sind Sie als Mieter (Erstauftraggeber) bis zu 2 BMM + 20% Mwst provisionspflichtig.
Die angebotene 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und bietet eine flexible Nutzung durch verbundene Raumstruktur – ideal etwa für Wohnen und Arbeiten oder individuelle Raumkonzepte.
• 3-Zimmer mit gut nutzbaren Größen • Erdgeschosslage – komfortabel und leicht zugänglich • Badezimmer saniert und mit Dusche ausgestattet • Einbauküche vorhanden
Für weitere Fragen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!