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3841 m2 Betriebsbaugebiet - teilbar - Baurecht - Grundstück 1In bester Lage an der B 145 - nähe A1/B1

Kosten

Provisionshinweis
Baurecht laut Maklergesetz
Weitere Kostendetails
Baurechtszins: € 0,80 netto pro m² und Monat zzgl. Ust Laufzeit 10 bis 99 Jahre

Merkmale

Fläche
3.841 m²
Grundstücksfläche
3.841 m²
Verfügbar ab
sofort

Beschreibung

Grundstück 1: Betriebsbaugrundstück, auch teilbar, in bester Lage - Baurecht. Direkt an der B 145 an einer ampelgeregelten Kreuzung. In wenigen Minuten auf der Autobahn A1 und Bundesstraße B 1.

Die Grundstücksgröße von 18.166 m² kann auch geteilt werden. Siehe dazu Teilungsvorschlag.
ca. 3300 qm + 541 qm Straßentrenngrün

Wichtige Eckdaten:

• Widmung Betriebsbaugebiet
• direkt an frequentierter B 143
• Autobahn A 1 und Bundesstraße B 1 in wenigen Minuten erreichbar
• Nähe Westbahnanschluss mit Fernzügen in Vöcklabruck oder Attnang-Puchheim
• wirtschaftlich starke Region (Nähe Vöcklabruck, Attnang-Puchheim und Seengebiet)
• nähe Zentrum Regau
• Gastronomie, Einkaufsmöglichkeiten und Bus innerhalb von 500 m erreichbar
• 5 km in die Bezirkshauptstadt Vöcklabruck

• voll aufgeschlossen, Verkehrsflächenbeitrag und Aufschließungskosten bezahlt
• Fernwärmeanschluss möglich
• Glasfaser/Lichtwellenleitung verfügbar
• teilweise Einschränkungen wegen einer Dienstbarkeit der Hochspannungsleitung

Von der Gesamtfläche sind:
541 qm Straßentrenngrün - Nutzung als Fahrstreifen und Parkplätze möglich (Grundstück 1)

Bezogen auf die 18.166 qm: ca. 4.435 qm befinden sich unter der Schutzzone Hochspannungsleitung, das heißt:
SP 33 = Die Errichtung von Gebäuden und Schutzdächern ist unzulässig. Die Errichtung von Anlagen, welche den dauerhaft sicheren und ungestörten Betrieb der Hochspannungsleitungen z.B. aufgrund ihrer Höhe, Ausdehnung, der Brandlast, der Nutzungsart, etc. gefährden könnten, ist unzulässig. Verkehrsflächen, PKW-Parkplätze, Stützmauer und Geländeveränderungen, Einfriedungen und Versickerungsflächen sind unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und geltenden Normen sowie unter der Voraussetzung der nachweislichen vorigen Abstimmung mit dem Leitungsträger möglich.

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