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Bauernhof mit 18 ha Grund in Oberösterreich mit Potential - Hausruckwald OÖ

Kosten

Kaufpreis
€ 1.950.000,00
Provisionshinweis
3.00 % zuzüglich USt.

Merkmale

Fläche
180.000 m²
Wohnfläche
160 m²
Grundstücksfläche
180.000 m²

Beschreibung

Objektbeschreibung
Zum Verkauf stehen landwirtschaftliche Flächen evtl. teilbar und einzeln.

Mit diesem Objekt können Sie sich all Ihre Wünsche im Landwirtschaftsbereich erfüllen!
Ihr künftiger Arbeits- und zugleich Freizeitbereich liegt in einem kleinen Örtchen nördlich von Vöcklabruck im Hausruckwald.
Aus viel Wiesenfläche, einer Streuobstwiese, einer kleinen Waldfläche und 2 wieder aktivierbaren Fischteichen besteht Ihre zukünftige Wirtschaft.
Ein teil-renovierungsbedürftiges Wohnhaus und eine neuwertige Lagerhalle und neuwertiger, großer Stall sind die Basis des landwirtschaftlichen Betriebes.
Die, in leichter Hanglage, befindliche Liegenschaft schließt auch an das lokale Reitwegenetz an.
Objekttyp: Land-/Forstwirtschaft Bauernhof mit ca. 18 ha mit Wohnhaus, Stall und Lagerhalle - Hausruckwald OÖ
Wohnfläche 160 m²
Grundfläche 180.000 m²
Nutzfläche 1.155 m²

Kostenaufstellung
Kaufpreis: € 1.950.000,-
Eckdaten
• Objektart: Gewerbe, Bauernhof, Topobjekt
• Nutzungsart: Wohnen, Gewerbe
• Vermarktungsart: Kauf
• Grundstücksfläche: ca. 180.000m²
• Wohnfläche: ca. 160m²

Für weitere Rückfragen, bzw. Vereinbarung eines Besichtigung Termins steht Ihnen gerne Herr akad. IM. Walter Seitl unter der Telefonnummer [Telefonnummer entfernt]
oder per E-Mail unter [E-Mail-Adresse entfernt] gerne zur Verfügung.
www.wsimmo.at

BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AUFGRUND DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER NUR ANFRAGEN MIT VOLLSTÄNDIGER UND KORREKTER ANGABE IHRER KONTAKTDATEN (ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER, E-MAILADRESSE) BEARBEITEN KÖNNEN.
Bitte beachten Sie die neuen Verbraucherschutzrechte gemäß FAGG, welche wir Ihnen umgehend nach Ihrer Anfrage als Link zur Verfügung stellen.

Bei nicht rechtzeitiger Absage vom vereinbarten Besichtigungstermin wird der angefallene Aufwand in Rechnung gestellt.
Die Ersatzpflicht gilt ausdrücklich vereinbart § 9 MaklerG Ersatz von Aufwendungen!

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

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