Das Grundstück befindet sich in der Widmung „gemischtes Baugebiet (M)“ gemäß dem OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 § 22 Abs. 5. Es sind folgende Nutzungen vorgesehen:
Klein- und Mittelbetriebe gemäß der OÖ. Betriebstypenverordnung. Handelsbetriebe können auf einer Fläche von maximal 300 m² errichtet werden. Diese Fläche umfasst sowohl geschlossene Räumlichkeiten als auch Verkaufsflächen im Freien.
Besondere HinweiseDie Zufahrt zum Grundstück ist über die Landesstraße möglich. Die Zustimmung der Landesstraßenverwaltung (Straßenmeisterei Bad Ischl) ist hierfür erforderlich.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.