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JUNGES WOHNEN - geförderte 2-Zimmer Genossenschaftswhg. mit Balkon und PKW-Abstellplatz ab März 2026 bezugsfertig

Kosten

Gesamtmiete
€ 768,63
Mietpreis/m²
€ 12,90
Miete (Netto)
€ 466,37
Betriebskosten
€ 232,38

Ausstattung

Zimmer
2
Badezimmer
1
Heizungsart
Zentralheizung
Beheizung
Gas
Balkon
Ja
Balkonfläche
6,54 m²
Barrierefrei
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1
Art der Stellplätze
Carport

Merkmale

Fläche
59,58 m²
Anzahl Geschosse
3
Baujahr
2019
Wohnfläche
59,58 m²
Verfügbar ab
01.11.2026
Objektzustand
neuwertig

Energie

HWB (kWh/m²a)
20.7
HWB-Klasse
A
fGEE
0.67
fGEE-Klasse
A+

Beschreibung

JUNGES WOHNEN: Geförderte 2- Zimmer Genossenschaftswohnung

Die Wohneinheit Top 6 hat eine Wohnnutzfläche i. H. v. 59,58 m² und gliedert sich in eine großzügige Wohn-Essküche, einen Balkon, ein Abstellraum, ein Vorraum, ein separates WC sowie ein Bad mit Badewanne. Zusätzlich gibt es noch ein Abstellraum im Erdgeschoss sowie einen KFZ-Abstellplatz.

Die Wohnung wird mittels zentraler Biogas-Heizung beheizt, welche ebenfalls für das Warmwasser zuständig ist.

Ein Lift ist nicht vorhanden.

GEFÖRDERTE WOHNUNGEN DÜRFEN NUR AN FÖRDERUNGSWÜRDIGE
PERSONEN VERGEBEN WERDEN

Kriterien: - österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte,
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des
bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familiennettoeinkommens nicht übersteigen:
Personenzahl Jahresnettoeinkommen
1 Person € 55.000,00
2 Personen € 80.000,00
jede weitere Person € 10.000,00

KRITERIEN FÜR JUNGES WOHNEN:
• Die Wohnungsgröße beträgt maximal 60 m²
• Die Verbindung von 2 Wohnungen ist nicht möglich
• Die Vergabe darf nur in Miete erfolgen
• Der Finanzierungsbeitrag darf höchstens EUR 4.000,-- betragen
• Das Objekt muß auf einem Baurechtsgrund errichtet werden
• Die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei
Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften muss mindestens einer der Partner die Anforderung erfüllen.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <2.000m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m

Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <5.500m

Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <1.500m
Polizei <1.000m

Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <2.000m
Bahnhof <1.500m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Kontaktanfrage an SGN Gemeinnützige Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen reg.Gen.m.b.H.

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