VORAUSSETZUNGEN für die Anmietung dieser Wohneinheit sind:
• ein Mindestalter zum Zeitpunkt des Mietantritts von 60 Jahren oder
• ein Behinderungsgrad ab 55% oder
• ab Pflegestufe 2
Bei Nichterreichen der Voraussetzungen ist ein befristeter Mietvertrag möglich.
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Derzeit gewähren wir einen monatl. WAV-MIETZUSCHUSS*
von bis zu 200,- befristet auf 12 Monate.
(bereits von der oben angegebenen Miete abgezogen)
• Mietzuschusshöhe und Anspruchszeitraum
entsprechend Ihrer Anfrage für ausgewählte Projekte
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WOHNZUSCHUSS des Landes NÖ möglich