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Ruheoase - Wunderschöner Garten mit Gartenhaus

Kosten

Gesamtmiete
€ 840,00
Mietpreis/m²
€ 19,09
Kautionshinweis
4500

Ausstattung

Zimmer
2
Badezimmer
1
Garten
Ja
Einbauküche
Ja

Merkmale

Fläche
44 m²
Grundstücksfläche
1.705 m²
Verfügbar ab
sofort
Objektzustand
renoviert

Beschreibung

Stellen Sie sich einen großen, friedlichen Garten vor, der als echte Ruheoase dient. Im hinteren Teil des Gartens steht ein charmantes Gartenhaus, umgeben von hohen dichten Bäumen, die den Bereich blickdicht machen und absolute Privatsphäre bieten. Das Gartenhaus hat eine Terrasse, diese bietet einen perfekten Blick über den Garten. Hinter dem Gartenhaus befindet sich ein Schuppen, in dem Gartenwerkzeuge ordentlich aufbewahrt werden können.

Der Garten selbst ist grün mit Rasen und kleinen Wegen, die sich durch das Gelände schlängeln. Die Bäume spenden Schatten und das Rauschen der Blätter im Wind trägt zur Beruhigung der Atmosphäre bei. Es gibt keinen Verkehrslärm, nur das Zwitschern der Vögel und das sanfte Rascheln der Blätter. Der Garten ist der perfekte Ort zum Entspannen und die Natur zu genießen.

Der Garten befindet sich in der Gemeinde Tulbing. Er ist ein gemütlicher Rückzugsort, ideal für kurze Auszeiten vom Alltagsstress. Er bietet eine entspannte Atmosphäre, um die Natur zu genießen und neue Energie zu tanken. Mit Schlafmöglichkeiten, einer gut ausgestatteten Küche und einem einladenden Wohnbereich ist es der perfekte Ort, um sich zu erholen und die Seele baumeln zu lassen.

Das Grundstück besteht aus einem Haus (Wohnnutzfläche ca. 44 m²), einer Terrasse mit ca. 12 m² und 2 Zimmern. Die Böden sind unterschiedlich gestaltet, mit Fliesen im Bad & WC, Schiffboden in den Zimmern sowie Fliesen auf der Terrasse. Die Ausstattung umfasst eine Einbauküche. Sowie ein Badezimmer mit WC, Waschtisch und Dusche. Es gibt keine Heizung, aber das Warmwasser wird mit Strom erwärmt. Der Garten hat eine Grundfläche von 1.705 m².

Das Badezimmer hat als Bodenbelag Fliesen. Weiters ist es mit einer Dusche und einem Waschplatz ausgestattet.

Im Keller des Wohnhauses befindet sich eine Einbauküche mit einem Ceranfeld, Backofen, Kühlschrank und Geschirrspüler.

Das Haus ist ausschließlich zur Freizeitnutzung vorgesehen und nicht als Hauptwohnsitz geeignet. Eine ganzjährige Wohnnutzung ist für dieses Objekt baurechtlich nicht zulässig.

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