In 3110 Flinsbach, im Bereich Rustfeldstraße, gelangen zwei attraktive Baugrundstücke zum Verkauf. Die Grundstücke können sowohl einzeln als auch gemeinsam erworben werden.
Für beide Grundstücke liegen bereits umfangreiche Planungsunterlagen für die Errichtung jeweils eines Einfamilienhauses vor. Die bislang vorgeschriebenen Aufschließungs- und Anschlusskosten wurden vom Verkäufer bereits bezahlt.
WICHTIG: BEBAUUNGSVERPFLICHTUNG
Bei den angebotenen Grundstücken handelt es sich um baupflichtige Grundstücke. Der Käufer verpflichtet sich, das jeweils erworbene Grundstück innerhalb der bestehenden behördlichen Fristen zu bebauen und das Bauvorhaben fristgerecht fertigzustellen.
Für die Parzelle 333/13 wurde laut vorliegender Meldung der Baubeginn mit 08.09.2024 angezeigt. Nach den vorliegenden Informationen ist das Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren ab Baubeginn fertigzustellen. Die konkrete Frist sowie der aktuelle Stand der Baubewilligungen sind vor dem Kauf gemeinsam mit der Marktgemeinde Neidling abzuklären.
DIE GRUNDSTÜCKE
Parzelle 333/12 – geplantes Haus 5
Parzelle 333/13 – geplantes Haus 6
GEMEINSAMER ERWERB
BEBAUUNG LAUT VORHANDENER PLANUNG
Für jedes Grundstück ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus in Massivbauweise geplant. Die vorhandene Planung sieht unter anderem Folgendes vor:
BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN LAUT VORHANDENEN UNTERLAGEN
BEREITS VORHANDENE UNTERLAGEN
Sämtliche bislang von der Gemeinde vorgeschriebenen Aufschließungs- und Anschlusskosten wurden nach Angaben des Verkäufers bereits entrichtet. Künftige Gebühren, Ergänzungsabgaben oder Kosten, die sich durch Änderungen der Planung, zusätzliche Anschlüsse oder neue behördliche Vorschreibungen ergeben, sind vom Käufer zu tragen.
Die Grundstücke werden ohne Errichtung der geplanten Häuser verkauft. Die vorhandenen Planungs- und Bewilligungsunterlagen werden dem Käufer zur Verfügung gestellt. Eine Änderung der bestehenden Planung ist ausschließlich nach Abstimmung mit der Baubehörde und unter Einhaltung der Bebauungsverpflichtung sowie der geltenden Fristen möglich.
Gerne übermitteln wir Ihnen die vorhandenen Unterlagen oder vereinbaren einen Besichtigungstermin.
Alle Angaben beruhen auf den Informationen und Unterlagen des Eigentümers. Flächen, Fristen, Rechtswirksamkeit und Übertragbarkeit der vorhandenen Bewilligungen sowie die Bebauungsmöglichkeiten sind vom Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss mit der zuständigen Gemeinde und den befugten Fachstellen zu überprüfen.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <5.500m
Klinik <6.000m
Krankenhaus <6.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <6.500m
Höhere Schule <6.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <2.500m
Einkaufszentrum <6.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <5.500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <5.000m
Autobahnanschluss <5.500m
Flughafen <9.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap